27.03.2008
Ausstellung „Der dritte Raum“ in der Pinakothek darf bleiben, Az. 7 O 4550/08 und 7 O 4412/08
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
Die 7. Zivilkammer hat im Anschluss an die heutige Verhandlung betreffend die aktuelle Ausstellung „Der dritte Raum“ in der Pinakothek der Moderne (siehe Pressemitteilung 14/08) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Richter konnten keine Urheberrechtsverletzung des Werks „Curious Implantation" der Antragstellerin durch besagte Ausstellung feststellen (Urteil des Landgerichts München I, Az. 7 O 4550/08; bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig).
Erfolg hatte hingegen der heute ebenfalls vor der 7. Zivilkammer verhandelte Antrag eines der Architekten des ehemaligen Deutsche-Bank-Gebäudes in der Ungererstraße 175. Hier sah die Kammer in den tatsächlich geplanten Änderungen eine Entstellung des Bauwerks und erließ dementsprechend eine Verbotsverfügung (Urteil des Landgerichts München I, Az. 7 O 4412/08; bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig).
