21.05.2008
Terminshinweis, Az. 35 O 6144 /08
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
Terminshinweis für Montag den 26. Mai 2008, 9.00 Uhr, im Sitzungssaal 6 im Justizpalast
Versicherungskunde soll seinem Versicherungsvertreter 27.000 Euro geschenkt haben – einfach so
Das Landgericht München I verhandelt am kommenden Montag über einen Rechtsstreit, in dem es um das Verhältnis eines großen Versicherungsunternehmens zu einem seiner Kunden geht.
Der Kläger hat sich an den Vertreter des Versicherungsunternehmens gewandt, um seine Betriebsrente sicher anzulegen. Leider war dieser Vertreter spielsüchtig und hat – wie sich im Nachhinein feststellen ließ – eine Vielzahl von Anlegergeldern für sich verwendet und sie verspielt. Deshalb hat sich das Versicherungsunternehmen auch bereits von dem Vertreter getrennt. Die Staatsanwaltschaft in Freiburg hat Anklage erhoben.
In dem vorliegenden Verfahren möchte der Kläger sein angelegtes Geld von dem Versicherungsunternehmen zurück. Er behauptet, dass er auf den guten Namen des Unternehmens vertraut hat. Er wollte das Geld in sichere Hände geben. Tatsächlich gelangte das Geld des Klägers über Umwege jedoch auf ein Privatkonto des Vertreters.
Das beklagte Versicherungsunternehmen ist der Ansicht, nichts zurückzahlen zu müssen. Es sei für strafbares Verhalten des Vertreters nicht verantwortlich. Außerdem spreche eine „allgemeine Vermutung dafür, dass es sich bei der Überweisung… um eine Schenkung des Klägers“ an den Versicherungsvertreter gehandelt habe. Der Kläger solle erst einmal das Gegenteil beweisen.
(Aktenzeichen: 35 O 6144 /08)
