26.06.2008
Terminshinweis, Az. 35 O 10532/04
(Pressesprecher: RiLG Dr. Frank Tholl)
Terminshinweis für Mittwoch, 02.07.2008, 9.30 Uhr, Sitzungssaal 12, Justizpalast:
In einem Rechtsstreit vor der 35. Zivilkammer des Landgerichts München I verlangt die Autozephale Griechisch-Orthodoxe Kirche Zyperns die Rückgabe einer Ikonen-Flügeltür von dem Trinitarion des Or.-Orthodox-katholischen und kreuzesritterlichen Chor-und Hospitaliter-Ordens der Templer e.V.
Die Kirche Zyperns behauptet, dass die Ikone in den Wirren der Besetzung Nordzyperns durch die Türkei Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts aus ihrer Kirche in dem Dorf Piyi in dem Bezirk Famagusta gestohlen wurde.
Der Templerorden hat die Ikonen-Flügeltür in seinen Altar eingebaut und geweiht. Dort wurde sie bei einer polizeilichen Hausdurchsuchung im Jahr 1998 sichergestellt. In der letzten mündlichen Verhandlung erklärte der Vorsitzende des Ordens, dass er keine Ansprüche geltend machen würde, wenn er davon überzeugt wäre, dass die Tür tatsächlich aus einer Kirche in Zypern gestohlen wäre. Er gehe aber davon aus, dass sich die Kirche Zyperns eines nicht vorhandenen Eigentums rühme. In den zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätzen wird zudem behauptet, dass die Ikone bei Sotheby’s in London gutgläubig erworben wurde.
In dem Termin am 02.07.2008 wird ein emeritierter Professor der LMU München ein Sachverständigengutachten über die Herkunft der Flügeltür erstatten. Weitere Sachverständige sollen aufklären, ob vorhandene Veränderungen der Ikonen-Flügeltür aus der jüngsten Zeit stammen. Insofern ist von Bedeutung, das die Tür in der Mitte durchgesägt wurde. Der Schnitt geht mitten durch den Körper der dargestellten Erzengel Gabriel und Michael. Die Kirche Zyperns behauptet, dass ein gläubiger Mensch einen solchen Schnitt nicht vornehmen würde. Allein ein Kunstdieb könne so handeln.
Der Rechtsstreit hat einen Bezug zu einem anderen Verfahren, in dessen Zusammenhang möglicherweise Raubkunst aus Nord-Zypern seit langer Zeit in der Asservatenkammer des Bayerischen Landeskriminalamtes lagert. Es soll sich dabei teilweise um Bestandteile des UNESCO-Weltkulturerbes handeln.
(Verfahren des Landgerichts München I, Az. 35 O 10532/04)
