12.08.2008
Terminshinweis
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
für Mittwoch, den 13. August 2008, 14.30 Uhr, Sitzungssaal 301, Justizgebäude Lenbachplatz.
Die 1. Handelskammer verhandelt am Mittwoch einen Wettbewerbsprozeß. Dabei geht es um die Frage, ob der Beklagten bestimmte Werbemaßnahmen im Internet verboten werden können. Geworben wird dafür, dass pornographische, indizierte und beschlagnahmte Filme über einen bestimmten Provider besonders schnell heruntergeladen werden können. Die Beklagte behauptet, sie habe gar keinen Einfluß darauf, wo und wie für sie geworben werde, da sie die Werbung ganz in fremde Hände gegeben habe (sog. Affiliate-Marketing). Dies sei bei Internet-Werbung auch absolut üblich.
