03.09.2008
Einigung im Streit um Honorarrückzahlung - Im Anschluss an die Pressemitteilung 15/08 vom 26.03.2008
(Pressesprecher: VRiLG Dr. Frank Tholl)
In dem Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Mandanten und dessen Rechtsanwalt wegen unterschlagener Gelder haben sich die Parteien im Termin vom 4.8.2008 vergleichsweise geeinigt.
Zur Erinnerung:
Der Kläger hatte die Rückzahlung eines Geldbetrages in Höhe von € 8.000,00 gefordert, weil der beklagte Rechtsanwalt nach den Angaben des Klägers von ihm € 8.000,00 erhalten hatte, die zur Schadenswiedergutmachung zugunsten der Geschädigten gedacht waren für den Fall, dass sich dadurch im Rahmen einer Strafverfahrens noch eine Bewährungsstrafe erzielen lasse. Eine Schadenswiedergutmachung erfolgte nicht, der Kläger erhielt eine Vollzugsstrafe, gleichwohl behielt der Beklagte die Geldsumme.
Der beklagte Anwalt hatte behauptet, dass das Geld von der Ehefrau bzw. dem Stiefsohn des Klägers stamme. Schließlich habe er den Kläger noch in einer Vielzahl von weiteren Verfahren vertreten. Ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe nicht.
(Verfahren des Landgerichts München I, Az. 15 O 22293/07)
