10.11.2008
Terminshinweis Az. 15 O 7980/08
(Pressesprecher: VRiLG Dr. Frank Tholl)
Mittwoch, 12.11.08, 9.00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Justizpalast
Die 15. Zivilkammer verhandelt am kommenden Mittwoch einen Rechtsstreit zwischen einem Ehepaar und dem Freistaat Bayern wegen Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Pfändung.
Das Zentralfinanzamt hatte wegen eines Bußgeldbescheides einschließlich Kosten einen Pfändungs- und Einziehungsbeschluss gegenüber einem Herrn
Stefan B.
erlassen über einen Betrag von rund € 103,--. Der Beschluss wurde der Hypo- und Vereinsbank zugestellt. Diese hatte daraufhin sämtliche Konten eines Herrn
Günter B.
gesperrt. EC – Karten, etc. waren nicht mehr benutzbar. Das Ehepaar B. befand sich zu diesem Zeitpunkt in Italien auf einer Urlaubsreise und „fiel aus allen Wolken“, als keine Zahlungen mehr möglich waren. Erst durch umfangreiche Telefonate konnte der Sachverhalt geklärt
Die Kläger machen nunmehr Schadensersatzansprüche gegenüber dem Freistaat geltend. Sie verlangen den Ersatz von nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Telefonkosten etc.
(Verfahren des Landgerichts München I, Az. 15 O 7980/08)
