14.11.2008
Terminshinweis
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
Montag, den 17. November 2008, 12.30 Uhr,
Sitzungssaal 501, Justizgebäude Lenbachplatz
Die 9. Zivilkammer verhandelt am Montag einen Rechtsstreit, in dem es um die Frage geht, ob eine private Krankenkasse für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthalts einer Schlaganfallpatientin aufkommen muss. Die Krankenkasse meint, die Patientin sei ca. einen Monat zu lange stationär behalten worden. Es geht um ca. € 9.000,00. Die Krankenkasse ist der Meinung, die Patientin hätte – weil der Schlaganfall stationär austherapiert war – in dem fraglichen Zeitraum auch ambulant behandelt werden können; auch soweit eine Demenzerkrankung der Patientin in Rede steht, sei – so die Krankenkasse – eine stationäre Behandlung nicht erforderlich gewesen.
