18.11.2008
„Erbe werden ist nicht schwer, Erbe sein dagegen…“
(Pressesprecher: VRiLG Dr. Frank Tholl)
Vor der 25. Zivilkammer stritten sich gestern die Erben des bekannten Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer.
Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.1.2007, mit dem eine Teilerbauseindersetzung des Nachlasses der 1987 verstorbenen Ehefrau des 1947 verstorbenen Künstlers angeordnet wurde. Aufgrund dieses Urteils sollen am 6.12.2008 durch das Kunsthaus Lempertz in Köln 60 Werke Oskar Schlemmers versteigert werden.
Die Antragstellerin, Tochter der Eheleute Schlemmer und Tante der Antragsgegnerin, begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die die Versteigerung unterbinden sollte.
Der Antrag wurde im Wesentlichen darauf gestützt, dass sich die Antragsgegnerin, die eine Enkelin der Eheleute Schlemmer ist und in München wohnt, im Wege verbotener Eigenmacht in den Besitz der Werke gesetzt habe und die Werke ohne Wissen und Zustimmung der Antragsgegnerin zur Versteigerung eingeliefert habe.
Der Antrag blieb jedoch überwiegend ohne Erfolg. Die 25. Kammer hat den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung gestern Abend im Wesentlichen zurückgewiesen. Lediglich die Versteigerung von 2 Werken (Mindestschätzwert: 80.000.- €) der insgesamt 65 angebotenen Werke (Mindestschätzwert: 4.732.000.- €) wurde untersagt.
(Urteil des Landgerichts München I, Az. 25 O 18965/07; nicht rechtskräftig)
