16.12.2008
Mafia-Behauptungen bleiben verboten
(Pressesprecher RiLG Tobias Pichlmaier)
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I hat gestern am späten Abend zwei im November erlassene einstweilige Verfügungen bestätigt.
Die Verfügungen betreffen eine Passage des Buches „Mafia – von Paten, Pizzerien und falschen Priestern“. Dort wird über den Antragsteller behauptet, er sei ein mutmaßlicher `Ndraghetista mit Verbindungen in die Politik. Diese Behauptungen hatte die 9. Zivilkammer der Autorin und dem Verlag untersagt. Autorin und Verlag hatten hiergegen Widerspruch erhoben. Das Gericht entschied gestern im Anschluss an die mündliche Verhandlung über den Widerspruch, die Verfügungen aufrecht zu erhalten. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor.
Ob gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt wird, ist nicht bekannt.
