11.01.2010 - Pressemitteilung 01/10
Terminshinweis
(Pressesprecherin Anja Hambach)
Die für
Donnerstag, den 14. Januar 2010, 12.00 Uhr,
vorgesehenen Termine zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren von Anlegern gegen die Hypo Real Estate Holding AG vor der 22. Zivilkammer sind verlegt worden auf:
Donnerstag, den 04.03. 2010, 12.00 Uhr,
Sitzungssaal 137, Justizpalast.
Zur Erinnerung:
Das Landgericht München I hat im letzten Jahr mehrere Verfahren von Anlegern gegen die HRE verhandelt. Die Anleger berufen sich auf verspätet kommunizierte Ad-hoc-Mitteilungen der HRE. Sie begehren Schadenersatz. Unter anderem wurde das Verfahren eines Klägers verhandelt, in dem dieser über 320 Millionen Euro Schadenersatz fordert. Er hat sich von verschiedenen Kapitalanlagefonds, die Aktien der HRE erworben hatten, Ansprüche gegen die HRE abtreten lassen.
Derzeit liegen der 22. Zivilkammer in den genannten Verfahren Musterfeststellungsanträge nach dem KapMuG (sog. Kapitalanleger Musterverfahren) vor. Im Rahmen der in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Hinweispflicht des Gerichts hat die 22. Zivilkammer auf geänderte Anträge der Parteien hingewirkt. Die Kläger haben die umfangreichen Hinweise des Gerichts aufgegriffen und nunmehr kurzfristig Änderungen der Anträge eingereicht. Hierzu wird der Beklagtenseite derzeit rechtliches Gehör gewährt. Vorsorglich war deshalb eine Verlegung der Verkündungstermine erforderlich.
(Aktenzeichen der Verfahren: 22 O 783/09, 22 O 1220/09, 22 O 1221/09)
