12.01.2010 - Pressemitteilung 02/10
Terminshinweis
für
Donnerstag, den 13. Januar 2010, 12.00 Uhr,
Sitzungssaal 601, Justizgebäude Lenbachplatz 7
Ausgebremst?
Die 21. Zivilkammer verhandelt morgen einen Wettbewerbsstreit zweier Bremsenhersteller. Beide Parteien produzieren Bremsen für Nutzfahrzeuge. Die Klägerin wollte mit ihrer neuentwickelten Luftdruckscheibenbremse bei einem großen deutschen LKW-Hersteller landen, fühlte sich dabei allerdings von der Beklagten behindert. Diese soll den LKW-Hersteller nämlich davor gewarnt haben, seine Bremsen bei der Klägerin zu beziehen: Die Bremsen der Klägerin verletzten nämlich insgesamt vier Patente der Beklagten. Gleichzeitig untersagte die Beklagte dem LKW-Hersteller, die Nummern dieser Patente an die Klägerin weiterzugeben. Die Klägerin sah sich durch dieses Vorgehen behindert, da sie mangels genauer Benennung der Patente keine Möglichkeit gehabt habe, die Behauptung der Patentverletzung zu entkräften. Das Gericht hatte der Beklagten daher verboten, zu behaupten, dass durch die Bremse der Klägerin Patente der Beklagten verletzt würden, und gleichzeitig nicht zu erlauben, die Patente zu benennen. Hiergegen hat die Beklagte Widerspruch eingelegt, über den morgen verhandelt wird.
