05.02.2010 - Pressemitteilung 04/10
Musterfeststellungsanträge im Verfahren gegen HRE
(Pressesprecherin Anja Hambach)
Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen:
Musterfeststellungsanträge im Verfahren gegen HRE in den
Elektronischen Bundesanzeiger eingestellt
In dem Verfahren 22 O 783/09 des Landgerichts München I fordert ein Kläger von der HRE Schadensersatz in einer Höhe von über 320 Millionen Euro. Die 22. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 03.02.2010 die mit den Parteien erarbeiteten Musterfeststellungsanträge in das Register des Elektronischen Bundesanzeigers (gerichtlicher Teil) eingestellt, in dem sie für jeden einsehbar sind (www.ebundesanzeiger.de, dort gerichtlicher Teil).
Wenn in neun weiteren Verfahren innerhalb von vier Monaten gleichgelagerte Musterfeststellungsanträge gestellt werden, wird nach der gesetzlichen Regelung durch Beschluss eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts München herbeigeführt werden. Das Oberlandesgericht ist nach dem KapMuG ( sog. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) dazu berufen zentrale Fragen für sämtliche anhängige Verfahren zu klären, insbesondere die Frage, ob die HRE gegen Mitteilungspflichten u.a. verstoßen hat.
Aufgrund der Bekanntmachung des Musterfeststellungsantrags im Klageregister ist das genannte Verfahren unterbrochen, § 3 KapMuG.
