26.02.2010 - Pressemitteilung 07/10
Terminshinweis (HRE)
(Pressesprecherin Anja Hambach)
Die für
Donnerstag, den 04. März 2010, 12.00 Uhr
vorgesehenen Termine zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren von Anlegern gegen die Hypo Real Estate Holding AG vor der 22. Zivilkammer sind kraft Gesetzes aufgehoben.
Zur Erinnerung:
Das Landgericht München I hat im letzten Jahr mehrere Verfahren von Anlegern gegen die HRE verhandelt. Die Anleger berufen sich auf verspätet kommunizierte Ad-hoc-Mitteilungen der HRE. Sie begehren Schadenersatz. Unter anderem wurde das Verfahren eines Klägers verhandelt, in dem dieser über 320 Millionen Euro Schadenersatz fordert. Er hat sich von verschiedenen Kapitalanlagefonds, die Aktien der HRE erworben hatten, Ansprüche gegen die HRE abtreten lassen.
Derzeit liegen der 22. Zivilkammer in den genannten Verfahren Musterfeststellungsanträge nach dem KapMuG (sog. Kapitalanleger Musterverfahren) vor. Nachdem in allen drei Verfahren Anfang Februar 2010 durch das Gericht eine öffentliche Bekanntmachung der Anträge im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, gerichtlicher Teil) erfolgte, sind die Verfahren nach dem Gesetz unterbrochen, § 3 KapMuG.
Wenn in insgesamt zehn Verfahren innerhalb von vier Monaten gleichgelagerte Musterfeststellungsanträge gestellt werden, wird nach der gesetzlichen Regelung durch Beschluss eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts München herbeigeführt werden. Das Oberlandesgericht ist nach dem KapMuG dazu berufen zentrale Fragen für sämtliche anhängige Verfahren zu klären, insbesondere die Frage, ob die HRE gegen Mitteilungspflichten u.a. verstoßen hat.
Werden nicht ausreichend viele gleichgelagerte Anträge gestellt, dann werden die jeweiligen Verfahren vor dem Landgericht München I fortgeführt.
(Aktenzeichen der Verfahren: 22 O 783/09, 22 O 1220/09, 22 O 1221/09)
