19.04.2010 - Pressemitteilung 13/10
Terminshinweis
(Pressesprecherin Anja Hambach)
Terminsabsetzung in HRE-Verfahren
Die vor der 22. Zivilkammer für
den 22., 29. und 30. April 2010
vorgesehenen Termine zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in den Verfahren von Anlegern gegen die Hypo Real Estate Holding AG mussten abgesetzt werden, weil einer der Hauptzeugen der Kläger eine Aussagegenehmigung seines Dienstvorgesetzten benötigt, die nicht erteilt wurde. Die betroffenen Verfahren wurden ausgesetzt, um den Klageparteien die Möglichkeit zu geben, diesen Punkt verwaltungsgerichtlich klären zu lassen.
Den Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger haben Aktien der HRE erworben und fordern Schadenersatz. Sie werfen der HRE insbesondere vor, diese habe ihre Publizitätspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verletzt. In den Verfahren hatte die 22. Zivilkammer am 23.07.09 mündlich verhandelt.
