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Portal > Gerichte > LG > München I > Presse > Archiv > 2010 - Letzte Änderung: 08.06.2010


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6. - Seiteninhalt

08.06.2010 - Pressemitteilung 19/10

Terminshinweis (HRE)

Donnerstag, den 10. Juni 2010, 11.00 Uhr,
Sitzungssaal 270, Justizpalast München

(Pressesprecher Tobias Pichlmaier)

Die 5. Handelskammer verhandelt am Donnerstag ab 11.00 Uhr die Anfechtungsklagen von etwa vierzig ehemaligen Aktionären gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Anlass der Klagen ist ein Beschluss der Hauptversammlung der HRE vom 5. Oktober 2009, mit dem die noch verbliebenen Aktionäre gegen eine Zahlung von € 1,30 je Aktie aus der HRE hinausgedrängt wurden.

Zur Erinnerung: Der HRE drohte in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach der finanzielle Kollaps. Daran änderte sich auch nichts, als der Bund und einige Privatbanken die Liquidität der HRE zwischenzeitlich mehrmals durch Finanzhilfen in Milliardenhöhe gesichert hatten. Deshalb beschloss der Bund schließlich, die HRE zu übernehmen. Durch das Angebot, den HRE-Aktionären die Aktien für je 1,39 € abzukaufen, konnte allerdings lediglich eine Aktienbeteiligung von ca. 47% erworben werden. Zum Erwerb der gesamten Bank musste allerdings eine Aktienbeteiligung von mindestens 90% erworben werden, um dann auch noch die restlichen Aktionäre hinausdrängen zu können (sog. Squeeze out). Am 2. Juni 2009 hatte die Hauptversammlung der HRE deshalb beschlossen, dass das Grundkapital der HRE um bis zu 5,6 Mrd. € erhöht werden sollte, wobei die Aktionäre vom Bezug der im Zuge dessen neu ausgegebenen Aktien ausgeschlossen wurden. Die neuen Aktien durfte nur der Bund erwerben. Dieser Beschluss ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens(Az. 5 HK O 12377/09), im Rahmen dessen eine Vorlage an den EuGH erfolgte (siehe Pressemitteilung Nr. 11 vom 8. April 2010). Nachdem der Bund nun 90 % der Aktien der HRE hielt, kam es zu dem Squeeze-Out-Beschluss vom 5. Oktober 2009, der Gegenstand der Verhandlung am Donnerstag ist.
Die Anfechtungskläger sehen in dem Squeeze-Out-Beschluss eine unzulässige Enteignung sowie Verstöße gegen europa- und aktienrechtliche Vorschriften.


(Landgericht München I, Aktenzeichen: 5 HK O 18800/09)


Hinweis:
Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Medienvertreter können ohne Kontrolle passieren, wenn sie den Presseausweis vorzeigen