29.06.2010 - Pressemitteilung 20/10
Terminshinweis (Gammelfleisch)
(Pressesprecher Tobias Pichlmaier)
für
Mittwoch, den 30. Juni 2010, 10.30 Uhr,
Sitzungssaal 28, Justizpalast München
Die 15. Zivilkammer verhandelt am Mittwoch ab 10.30 Uhr eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern.
Der Kläger war Eigentümer bzw. Geschäftsführer der Berger-Fleisch-Gruppe. Dem Beklagten wird vorgeworfen, er habe in Person des damaligen Staatsministers für Verbraucherschutz Dr. Schnappauf um den 20.1.2006 eine – falsche – Verbraucherwarnung veranlasst bzw. selbst erklärt. Zudem habe gar keine Rechtsgrundlage bestanden, da die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die Möglichkeit der Öffentlichkeitsinformation abschließend regele, diese eine Warnung aber nur bei Gesundheitsgefährdung (die nicht vorgelegen habe) zulasse. Die darüber hinausgehende Regelung in § 40 LFGB verstoße gegen höherrangiges EU-Recht. Zudem habe der Freistaat gegen das Gebot des rechtsstaatlichen Verfahrens und der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Geltend gemacht wird derzeit ein Schaden wegen der durch die Verbraucherinformation verursachten Insolvenz der Berger-Fleisch-Gruppe in Höhe von 7,2 Mio. €, weitere 15 Mio. € stehen im Raum.
Der Freistaat ist der Auffassung, die Voraussetzungen der Öffentlichkeitsinformation hätten vorgelegen gem. § 40 LFGB, da bei der sensorischen Prüfung der Produkte festgestellt worden sei, dass diese nicht mehr für den Verzehr durch Menschen geeignet gewesen seien. Diese Regelung sei europarechts-konform. Verhältnismäßigkeit und Verfahrensregeln seien gewahrt worden. Die Schadenshöhe sowie die Ursächlichkeit der Verbraucherinformation für den Schaden werden bestritten.
(Landgericht München I, Aktenzeichen: 15 O 9353/09)
