08.10.2010 - Pressemitteilung 25/10
Terminshinweis (Bestechende Klinik-Kooperation?)
Montag, den 11. Oktober 2010, 11.00 Uhr,
Sitzungssaal 103, Justizgebäude Lenbachplatz 7
(Pressesprecher Tobias Pichlmaier)
Die 14. Handelskammer verhandelt am Montag ab 11.00 Uhr den Rechtsstreit zwischen zwei Münchner Kliniken.
Mit ihrer Klage begehrt die klagende Klinik Zahlung von rund € 244.000,--. Sie stützt sich hierbei auf eine „Kooperationsvereinbarung“ der Parteien aus dem Jahr 2008. Diese sieht unter Beteiligung einer Praxisgemeinschaft den Aufbau eines Behandlungsverbundes „Herzzentrum München“ vor; Patienten, welche herzchirurgisch-operativer Behandlung bedürfen, sollten nach der Kooperationsvereinbarung von der Klägerin an die Beklagte verwiesen, dort operiert und anschließend zur Klägerin zurückgebracht werden. Von Erlösen hieraus sollten der abrechnenden Beklagten im Innenverhältnis 67,7% zustehen, der Klägerin 32,3%.
Die Beklagte wendet nun ein, der Vertrag sei nichtig, da er den Straftatbestand der Bestechung nach § 299 StGB erfülle, außerdem fechte sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und beruft sich im Übrigen hilfsweise auf einen Anspruch auf Vertragsanpassung wegen veränderter Umstände.
