Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Landgericht München I

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Landgericht Landgericht Muenchen I

Startseite des Landgerichts München I | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Daten & Fakten | Presse + |
Aktuell | Archiv |
Bewährungshilfe | Verwaltung und Ausbildung | Referendariat | Stellenangebote ! Historie des Gebäudes | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > LG > München I > Verwaltung und Ausbildung - Letzte Änderung: 01.03.2012


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Verwaltung und Ausbildung

Verwaltung

Neben den Aufgaben als Gericht werden zahlreiche Verwaltungstätigkeiten erledigt.

Unter anderem ist die Präsidialabteilung für Legalisationen und Apostillen zuständig.
Diesbezügliche Erreichbarkeit/Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.45 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr.

In der Präsidialabteilung erfolgt außerdem die Aufnahme in die Liste der Dolmetscher und Übersetzer nach Art. 3 und Art. 13 Dolmetschergesetz und in die Liste der gemeinnützigen Organisationen, denen Geldauflagen in Strafverfahren zufließen können.



Nach Oben

Ausbildung/ Praktika

Nach Oben