Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beim Landgericht München II
Aufgaben der Bewährungshilfe
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Hilfe und Betreuung für Straftäter während ihrer Bewährungszeit (Probanden)
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Überwachung der Erfüllung von Auflagen und Weisungen durch die Probanden
- Berichte über die Lebensführung der Verurteilten an das Gericht
Ziel:
Die Probanden sollen befähigt werden ihr Verhalten dahingehend zu ändern, dass sie künftig ein straffreies Leben führen können. Dies erfolgt durch Unterstützung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Erreichbarkeit
- Dienstsitz München
- Seidlstraße 8
- 80335 München (Hausanschrift)
- Telefon: 089/5597-2701
- Telefax: 089/5597-2717
- Dienstsitz Weilheim i.OB
- Waisenhausstraße 5
- 82362 Weilheim i.OB (Hausanschrift)
- Telefon: 0881/998-601
- Telefax: 0881/998-600
