Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Aus dem Bereich der Strafverfahren im Bezirk werden Staatsschutzsachen (§ 74 a Gerichtsverfassungsgesetz - GVG) zentral beim Landgericht München I bearbeitet.
In Zivilsachen bestehen ebenfalls Verfahrenskonzentrationen bei auswärtigen Gerichten, die sich aus dem GVG und aus §§ 4 bis 37 der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz (GZVJu) ergeben. So ist etwa das Landgericht München I zuständig für Wettbewerbssachen oder Berufungen in Wohnungseigentumssachen.