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Landgericht München II

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Portal > Gerichte > LG > München II > Verfahren > Zivilverfahren - Letzte Änderung: 14.07.2009


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6. - Seiteninhalt

Strafverfahren | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Zivilverfahren

Sachliche Zuständigkeit in Zivilverfahren

Das Landgericht München II ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:

Für Berufungen und Beschwerden in Familiensachen ist das Oberlandesgericht zuständig.

Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und 2 Berufsrichtern besetzt sind. Eine Ausnahme machen insoweit die Kammern für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter Handelsrichter mit, die aus dem Bereich der Wirtschaft bestellt sind. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.

Beim Landgericht München II sind 15 Zivilkammern und 2 Kammern für Handelssachen eingerichtet.

Zuständigkeit der einzelnen Kammern

Für zahlreiche Sachgebiete sind besondere Kammern bestimmt:

Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern erfolgt zunächst nach diesen Sachgebieten, in allen übrigen Streitsachen nach einem bestimmten Turnus, der vor Beginn eines jeden Kalenderjahres durch das Präsidium des Gerichtes festgelegt wird.

Güterichter

Seit 1.1.2009 sind am Landgericht München II auch Güterichter zur einvernehmlichen Erledigung geeigneter bürgerlichrechtlicher Verfahren bestellt.