Zivilverfahren
Sachliche Zuständigkeit in Zivilverfahren
Das Landgericht München II ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:
- erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über 5.000,- EUR, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich dem Amtsgericht zugewiesen sind wie z.B. Familiensachen, Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen oder Wohnungseigentumsstreitigkeiten;
- erstinstanzliche Klagen, die unabhängig vom Streitwert dem Landgericht zugewiesen sind wie z.B. wegen Amtspflichtverletzungen von Richtern oder Amtsträgern;
- Berufungen gegen zivilrechtliche Urteile der Amtsgerichte des Bezirks;
- Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit;
Für Berufungen und Beschwerden in Familiensachen ist das Oberlandesgericht zuständig.
Zivilkammern und Kammern für Handelssachen
Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und 2 Berufsrichtern besetzt sind. Eine Ausnahme machen insoweit die Kammern für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter Handelsrichter mit, die aus dem Bereich der Wirtschaft bestellt sind. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.
Beim Landgericht München II sind 15 Zivilkammern und 2 Kammern für Handelssachen eingerichtet.
Zuständigkeit der einzelnen Kammern
Für zahlreiche Sachgebiete sind besondere Kammern bestimmt:
- Amtshaftungs- und Entschädigungssachen
- Architekten- und Ingenieursachen
- Banksachen
- Fracht- und Speditionssachen
- Heilbehandlungssachen
- Miet- und Räumungssachen
- Pressesachen
- Rechtsanwaltssachen
- Versicherungssachen
Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern erfolgt zunächst nach diesen Sachgebieten, in allen übrigen Streitsachen nach einem bestimmten Turnus, der vor Beginn eines jeden Kalenderjahres durch das Präsidium des Gerichtes festgelegt wird.
Güterichter
Seit 1.1.2009 sind am Landgericht München II auch Güterichter zur einvernehmlichen Erledigung geeigneter bürgerlichrechtlicher Verfahren bestellt.
