Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Das Landgericht München I ist nach den Regelungen in der gerichtlichen Zuständigkeits- verordnung Justiz (GZVJu) zentral für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München, zu dem das Landgericht Memmingen gehört, für bestimmte Rechtsbereiche zuständig.
Betroffen sind hiervon insbesondere Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- sowie des Wertpapierrechts.
Wirtschaftsstrafsachen aus dem hiesigen Bezirk werden zentral bei dem Landgericht Augsburg bearbeitet.