Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Landgericht Nürnberg-Fürth

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Landgericht Landgericht Nuernberg Fuerth

Startseite des Landgerichts Nürnberg-Fürth | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Aktuelles | Daten & Fakten | Bewährungshilfe | Referendariat | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > LG > Nürnberg-Fürth > Daten - Letzte Änderung: 22.02.2012


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Daten und Fakten

Vorbemerkung

Die Arbeit der Gerichte rückt vorwiegend dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn es um Strafprozesse geht. Das ist verständlich, stoßen doch gerade Straftaten - zumal spektakulärer Art - auf das besondere Interesse der Medien und der Öffentlichkeit.

Die große Bedeutung der Strafsachen sollte allerdings nicht den Blick darauf verstellen, dass der Aufgabenbereich eines Gerichts weit darüber hinausreicht, was sich auch in der praktischen Erfahrung der einzelnen Bürger niederschlägt. Die meisten von ihnen werden zeitlebens nie in ein Strafverfahren verwickelt. Noch weniger kommen sie mit schweren Gewaltverbrechen in Berührung, wie sie auf dem Bildschirm Alltag zu sein scheinen. Dagegen dürfte es kaum jemanden geben, der nicht wenigstens einmal in seinem Leben auf einem anderen Rechtsgebiet "mit dem Gericht zu tun hat", sei es in einem Zivilprozess, einem Familienrechtsstreit oder - besonders häufig - in einer Angelegenheit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. einer Nachlass- oder Grundbuchsache).

Die meisten dieser Gerichtskontakte kommen zwar auf der Amtsgerichts-Ebene zustande, aber auch mit dem Landgericht kommen jedes Jahr Tausende von Bürgern in Berührung, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis auch immer.

Zivilabteilung

Beim Landgericht Nürnberg-Fürth gibt es 19 Zivilkammern und fünf Kammern für Handelssachen. Ferner ist eine für ganz Bayern zuständige Wiedergutmachungskammer eingerichtet.

Mit Zivil- und Handelssachen sind rund 3/5 aller in der Rechtsprechung tätigen Richter des Landgerichts befasst.

Neben allgemeinen Zivil- und Handelssachen gibt es Spezialzuständigkeiten für z.B. Bausachen, Fiskalsachen, Miet- und Pachtsachen, Wettbewerbs- und Patentsachen, Verkehrsunfallsachen, Versicherungssachen, Pressesachen, Geldkreditsachen, Leasingsachen, Arzthaftungssachen, Wohnungseigentumssachen, Streitigkeiten aus Speditions-, Fracht- und Lagergeschäften sowie der Kommunikations- und Informationstechnologie, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren.

In Wettbewerbs- und Patentsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zusätzlich auch für Verfahren aus dem übrigen Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg [intern] sowie aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg [intern] zuständig.

Neueingänge in Zivilsachen (01.01.-31.12.2011)

Nach Oben

Die nachfolgende Übersicht bezieht sich nur auf die erstinstanzlichen Verfahren:

In etwas mehr als 6% aller erstinstanzlichen Zivilverfahren lag der Streitwert unter 5.000 €, in rund 60% zwischen 5.000 € und 25.000 €, in knapp 34% über 25.000 €. Der durchschnittliche Streitwert in den Verfahren bis 50.000 € betrug 15.299 €. In diesem Wert sind 19,7% derjenigen Verfahren, in denen der Streitwert über 50.000 € lag, nicht erfasst.

Die Streitwert-Grenze für Zivilverfahren, für die in erster Instanz das Amtsgericht zuständig ist, lag bis 1982 noch bei 3.000 DM. Seither wurde sie wiederholt angehoben und liegt jetzt bei 5.000 €. Auf bestimmten Spezialgebieten, z.B. in Fiskalsachen, ist das Landgericht auch für Streitwerte unterhalb dieser Grenze zuständig.

In den allermeisten Verfahren waren beide Parteien anwaltschaftlich vertreten.

Das ist nicht verwunderlich, denn beim Landgericht herrscht im allgemeinen Anwaltszwang. In diesen Fällen können prozessuale Erklärungen nur durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden. Wer sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt, riskiert ein Versäumnisurteil.

Erledigungsdauer

Vom Eingang bei Gericht bis zur Erledigung vergehen im Schnitt knapp acht Monate. Bei denjenigen Verfahren, die mit einem streitigen Urteil enden, beträgt die durchschnittliche Erledigungsdauer etwas mehr als 13 Monate. Der Unterschied erklärt sich daraus, dass streitige Verfahren naturgemäß länger dauern als solche Verfahren, die sich auf andere Weise erledigen, z.B. durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil, Klagerücknahme oder Vergleich.

Aber auch von den streitigen Verfahren, die mit einem Urteil enden, sind ca. 62% binnen eines Jahres abgeschlossen; knapp 22% sind sogar bereits nach einem halben Jahr erledigt. Nimmt man alle Verfahren zusammen, so werden rund 83% der erstinstanzlichen Verfahren und sogar fast 91% der Berufungsverfahren innerhalb eines Jahres erledigt.

Leider dauern manche Verfahren aber erheblich länger, im Extremfall sogar mehrere Jahre. Gründe für eine im Einzelfall längere Verfahrensdauer können umfangreiche Beweisaufnahmen, verbunden mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen, die Notwendigkeit - teilweise mehrere - Sachverständigengutachten einzuholen (insbesondere in Bausachen und Medizin-Haftungsprozessen), ferner prozessuale Maßnahmen im Ausland, Vergleichsverhandlungen der Parteien, Abwarten anderer Entscheidungen, hin und wieder aber auch Verhinderungen durch Krankheit oder Wechsel von Verfahrensbeteiligten sein.

Der Anteil der Prozesse, die durch Vergleich erledigt werden, liegt bei etwa 30%.

Ungefähr 22% aller Verfahren werden von der aus drei Richtern bestehenden Zivilkammer abgeschlossen. Im Übrigen sind die Verfahren im Zeitpunkt ihrer Erledigung einem Kammermitglied als Einzelrichter übertragen.

Nach Oben

Strafabteilung

Beim Landgericht Nürnberg-Fürth bestehen 19 Strafkammern, darunter drei Jugendkammern, acht große und sieben kleine Strafkammern sowie eine Strafvollstreckungskammer.

Von den großen Strafkammern ist eine zugleich Schwurgerichtskammer, zwei sind Wirtschaftsstrafkammern, eine weitere ist Staatsschutzkammer.

In Wirtschafts- und Staatsschutzsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth auch für den Bezirk des Landgerichts Ansbach [intern] zuständig.

In Strafsachen sind ungefähr 2/5 aller beim Landgericht tätigen Richter eingesetzt.

Neueingänge in Strafsachen (01.01.-31.12.2011)

Erledigungsdauer:

Von den erstinstanzlichen Strafverfahren werden nahezu 90% schon innerhalb eines halben Jahres erledigt, bei weiteren ca. 8% vergehen bis zur Erledigung zwischen sechs und zwölf Monate. Länger als ein Jahr dauern nur etwas mehr als 3%, darunter vorwiegend Wirtschaftsstrafverfahren, die wegen ihres komplizierten Prozessstoffes oft besonders langwierig sind.

Von den Berufungsverfahren werden fast 3/4 bereits innerhalb eines Vierteljahres erledigt, weitere knapp 20% im zweiten Vierteljahr. Länger als ein Jahr dauern hier nur etwa 1,2% aller Verfahren.

Nach Oben

Personalverhältnisse

Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind derzeit (Stand 31.12.2011) - einschließlich Teilzeitkräften - rund 270 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 89 Richter, 15 Rechtspfleger und 44 Bewährungshelfer. Hinzu kommen noch 259 Rechtsreferendare, die dem Landgericht zur Ausbildung zugewiesen sind, sowie vier Richter, die sich als hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter ausschließlich der Ausbildung von Rechtsreferendaren widmen.

Die Richter sind zu ca. 60% in Zivil- und Handelssachen eingesetzt, zu ca. 40% in Straf- und Bußgeldsachen. Darüber hinaus sind Richter in der Justizverwaltung, Ausbildung und in sonstigen Spezialgebieten tätig.

Beim Landgericht sind zudem zahlreiche ehrenamtliche Laienrichter tätig, nämlich 40 Handelsrichter (in Handelssachen) und an die 400 Schöffen (in Strafsachen).

Präsident des Landgerichts ist seit März 2006 Dr. Rainer Gemählich.

Rechtsanwälte und Notare

Im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth waren am 31.12.2010 2.907 Rechtsanwälte zugelassen.

Zum Vergleich: im Jahr 1980 waren es erst 719, im Jahr 1990 schon 1.183 und im Jahr 2000 bereits 1.972 (Quelle: Rechtsanwaltskammer Nürnberg).

Daneben sind im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth aktuell (Stand 01.04.2011) 61 Notare niedergelassen.

Nach Oben