Sprechscheinstelle
Wenn Sie eine(n) Untersuchungsgefangene(n) in der Justizvollzugsanstalt besuchen wollen, dann benötigen Sie hierfür einen Sprechschein.
Ist der/die Untersuchungsgefangene aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts Nürnberg-Fürth inhaftiert, dann können Sie sich zwecks Erteilung eines Sprechscheines an die hiesige Sprechscheinstelle wenden, die zu folgenden Zeiten besetzt ist:
- Montags von 12.30 bis 15.30 Uhr
- Mittwochs von 8.30 bis 11.00 und von 12.30 bis 15.30 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 11.00 und von 12.30 bis 14.00 Uhr
Während dieser Zeiten können Sie
- persönlich in Zimmer 99 (im Erdgeschoss des Hauptbaus) vorsprechen,
- unter der Nr. 0911/321-2069 den jeweils diensthabenden Justizwachtmeister telefonisch erreichen,
um nähere Informationen zu erhalten.
Sie können auch ein Fax an die Nr. 0911/321-2878 senden.
Die Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Nürnberg und Hinweise zum Besuch von Gefangenen finden Sie hier. [extern]
