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Landgericht Nürnberg-Fürth

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Portal > Gerichte > LG > Nürnberg-Fürth > Verfahren > Sprechscheinstelle - Letzte Änderung: 17.02.2012


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Sprechscheinstelle

Wenn Sie eine(n) Untersuchungsgefangene(n) in der Justizvollzugsanstalt besuchen wollen, dann benötigen Sie hierfür einen Sprechschein.

Ist der/die Untersuchungsgefangene aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts Nürnberg-Fürth inhaftiert, dann können Sie sich zwecks Erteilung eines Sprechscheines an die hiesige Sprechscheinstelle wenden, die zu folgenden Zeiten besetzt ist:

Während dieser Zeiten können Sie

um nähere Informationen zu erhalten.

Sie können auch ein Fax an die Nr. 0911/321-2878 senden.

Die Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Nürnberg und Hinweise zum Besuch von Gefangenen finden Sie hier. [extern]