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Landgericht Nürnberg-Fürth

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Portal > Gerichte > LG > Nürnberg-Fürth > Verfahren > Zeugenbetreuungsstelle - Letzte Änderung: 15.04.2011


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Zeugenbetreuung

Sie sollen vor Gericht als Zeuge aussagen? Diese Aufforderung kann mit vielfältigen Ängsten und sonstigen persönlichen Problemen verbunden sein. Deshalb können Sie in Strafsachen auf Wunsch die Zeugenbetreuung in Anspruch nehmen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen hierfür in einem freundlich eingerichteten Zimmer, das Schutz vor einem Zusammentreffen mit dem Angeklagten vor dem Gerichtssaal bietet, Frau Ingrid Gruber zur Verfügung. Sie versteht Ihre Situation und unterstützt Sie dabei, etwaige Ängste und Unsicherheiten zu bewältigen.

Auf Wunsch erhalten Sie Informationen über den Verhandlungsablauf, können z.B. einen Gerichtssaal besichtigen und/oder im Vorfeld eine (andere) Verhandlung als Zuschauer verfolgen.

Darüber hinaus werden natürlich auch Kinder, die als Zeugen aussagen sollen, und grundsätzlich auch Kinder von Zeugen betreut, um es z.B. einer Zeugin, die ihr Kind zur Sitzung mitbringt, weil sie keine andere Unterbringungsmöglichkeit hat, zu ermöglichen, sich vollständig auf das Prozessgeschehen zu konzentrieren und ohne das Kind „auf dem Schoß“ in Ruhe auszusagen.

Auch die Betreuung von Kindern anderer Verfahrensbeteiligter ist grundsätzlich möglich, wenn z.B. eine Dolmetscherin, die nur mit Kind erscheinen kann, weil dieses nicht anderweitig untergebracht werden kann, kurzfristig benötigt wird.

Die Kernaufgabe der Zeugenbetreuungsstelle bleibt allerdings die Betreuung der Zeugen selbst. Es kann also vorkommen, das die Betreuung eines Kindes, das nicht Zeuge ist, abgelehnt werden muss, weil die Kapazitäten der Zeugenbetreuungsstelle durch die Betreuung von Zeugen bereits ausgeschöpft ist.

Die Betreuung von Kindern nicht am Verfahren Beteiligter, z.B. Kindern von Prozesszuschauern, gehört selbstverständlich nicht zu den Aufgaben der Zeugenbetreuungsstelle.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann können Sie sich mit Frau Ingrid Gruber in Verbindung setzen.

Montags bis Freitags ist sie von 8:30 bis 11:30 Uhr wie folgt zu erreichen:

Sie können auch

senden.

Hinweis:

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Informationsmaterial:

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