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Portal > Gerichte > LG > Passau > Presse > Archiv > 2007 - Letzte Änderung: 28.11.2007


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28. November 2007 - Pressemitteilung 11/07

Strafprozess vor der Großen Jugendkammer wegen Verdacht des Mordes an Caroline B.


Am Dienstag, den 08. Januar 2008, 09.00 Uhr, beginnt vor dem Landgericht der Strafprozess gegen zwei Männer, denen vorgeworfen wird, am 11.02.2007 die Studentin Caroline B. in ihrer Wohnung in Passau ermordet und beraubt zu haben. Da einer der Angeklagten zur Tatzeit 19 Jahre, also Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) war, ist die Große Jugendkammer zuständig, der die Aufgaben eines Schwurgerichts obliegen.

Die Staatsanwaltschaft geht nach ihren Ermittlungen von folgendem Sachverhalt aus: Ende Januar 2007 erhielt die später getötete Studentin Besuch von dem damals 19-jährigen Jahn H. – den sie aus ihrer Heimatstadt Hannover kannte – und dessen jetzt 30-jährigen Bekannten Andreas S., die sie in ihre Wohnung in Passau aufnahm. Am 11.02.2007 entschlossen sich die beiden mittellosen Männer, die von ihnen für vermögend gehaltene Caroline B. umzubringen und zu berauben und sich anschließend ins Ausland abzusetzen. Gegen 14.00 Uhr versetzte deshalb Jahn H. der arglosen jungen Frau mit einem 20 cm langen Messer insgesamt 27 Stiche in Hals, Herz, Körperhauptschlagader und Lunge, woran diese sofort verstarb. Beide Angeklagten entwendeten dann aus der Wohnung unter anderem eine Digitalkamera, zwei Laptops, zwei Handys und zwei Kreditkarten; mittels der PIN-Nummern, die sie in den Papieren der Getöteten fanden, hoben sie anschließend noch in Passau zweimal 500 € ab, weitere Versuche schlugen fehl. Als Caroline B. drei Tage später tot in ihrer Wohnung aufgefunden wurde, befanden sich die Angeklagten bereits auf ihrer Flucht nach Spanien. Dort wurden sie aufgrund internationaler Fahndung am 30.03 bzw. 09.04.2007 verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert, wo sie in Untersuchungshaft genommen wurden.

In rechtlicher Hinsicht nimmt die Staatsanwaltschaft einen in Mittäterschaft begangenen Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie zwei Fälle des Computerbetrugs (wegen der Abhebungen mittels der Geldkarten) an. Sie geht dabei von einem aus Habgier, zur Ermöglichung einer anderen Straftat und heimtückisch – also unter Verwirklichung von drei Mordmerkmalen – begangenen Tötungsdelikt aus. Diese Anklageschrift hat die Große Jugendkammer mit Eröffnungsbeschluss vom heutigen Tag unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und zugleich den Anschluss des Vaters der getöteten Studentin als Nebenkläger für berechtigt erklärt.

Zur Hauptverhandlung sind neben Zeugen insbesondere mehrere Sachverständige aus den Fachgebieten Rechtsmedizin und Psychiatrie geladen; Fortsetzungstermine sind bestimmt zunächst auf 09., 10., 16., 17. und 24. Januar, weitere Termine sind möglich. Der Verfahrensgang hängt auch von der Einlassung der Angeklagten ab, die nach Verlesung der Anklageschrift Gelegenheit haben, sich zu äußern oder von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren war Jahn H. geständig, während Andreas S. eine Mitwirkung an Plan und Durchführung der Tötung leugnete; er räumte nur seine Beteiligung an der Wegnahme von Gegenständen aus der Wohnung und den Geldabhebungen ein. Jedem der Angeklagten wurde vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt, Andreas S. hat außerdem einen Wahlverteidiger beauftragt. Der Nebenkläger wird durch einen Rechtsanwalt vertreten.

Die Große Jugendkammer hat in der Hauptverhandlung nicht nur die Tatbegehung zu klären, sondern insbesondere auch, ob auf Jahn H. noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist. In diesem Fall würden die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts nicht gelten.

Für örtliche Medienvertreter, die an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, empfiehlt sich eine Anmeldung bei der Pressestelle (unter: herbert.fuchs@lg-pa.bayern.de), damit - soweit möglich - Plätze im Sitzungssaal freigehalten werden können. Für auswärtige Medienvertreter bietet sich eine Berichterstattung im Rahmen eines Pools an, dessen Zustandekommen die Pressestelle gern vermittelt; bei Interesse wird um Kontaktaufnahme unter der genannten E-Mail-Adresse gebeten.
gez.
Prof. Dr. Michael Huber
Präsident des Landgerichts
Pressestelle