12. Dezember 2008 - Pressemitteilung 19/08
Mörder zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Presseerklärung des Landgerichts Passau (19/08)
vom 09.12.2008
Nach zweitägiger Verhandlung hat heute die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht den 72-jährigen Rudi D. wegen heimtückisch begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte seine damals 69 Jahre alte Ehefrau nach über 50-jähriger Ehe am 08. März dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf getötet.
Als Motiv stellte die Kammer nach den Worten der Vorsitzenden, der Vizepräsidentin des Landgerichts, finanzielle Probleme der Familie fest, herbeigeführt durch misslungene Transaktionen des Angeklagten; die Frau habe deshalb auch bereits nach einer billigen Wohnung Ausschau gehalten und zu diesem Zweck am Tattag den Immobilienmarkt der örtlichen Zeitung studiert. Dies und eine vorangegangene Diskussion zwischen den Ehepartnern sei der letzte Auslöser für die Tat gewesen.
gez.
Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
Pressestelle des Landgerichts
