30.12.2009 - Pressemitteilung 15/09
Prozess wegen Beischlaf unter Verwandten beginnt am 14.1.
Presseerklärung des Landgerichts Passau (15/09)
vom 30.12.2009
Am Donnerstag, 14.01.2010, 09.00 Uhr, beginnt vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau der Strafprozess gegen den 48-jährigen Alois Josef S. wegen Verdachts der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten und anderem in sieben Fällen.
Nach der Anklageschrift lernte der Angeklagte seine 1989 geborene leibliche Tochter im Frühjahr 2006 kennen, die – wie er dabei erfuhr – an einer geistigen Behinderung leidet. In der Folgezeit soll es zu mehreren besonders schweren sexuellen Übergriffen bis November 2007 gekommen sein; angeblich hat der Angeklagte dabei das offensichtliche Bestreben nach Zuneigung durch den Vater dazu ausgenutzt, sexuelle Handlungen an und mit seiner Tochter durchzuführen, wobei er gedroht haben soll, sie würde ihn nicht mehr besuchen dürfen, wenn sie die sexuellen Handlungen nicht dulde. Die Bekanntgabe von Umfang und Intensität der sexuellen Übergriffe scheidet aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Opfers aus. Weitere Einzelheiten werden dazu vor der Hauptverhandlung nicht bekannt gegeben.
Zum Verfahren wird mitgeteilt: Der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befindet, bestritt im Ermittlungsverfahren die ihm vorgeworfenen Taten, weshalb eine umfangreiche Beweisaufnahme zu erwarten ist. Das Gericht hat eine Vielzahl von Zeugen geladen, auch der Ermittlungsrichter soll vernommen werden; eine Sachverständige wird ein aussagepsychologisches Gutachten über die Zeugenaussage des Opfers abgeben.
Die Beweisaufnahme wird nach Verlesung der Anklageschrift und Vernehmung des Angeklagten noch am 14.01.2010 beginnen; Fortsetzung ist anberaumt auf Donnerstag, 28.01.2010 und Donnerstag 04.02.2010, jeweils 09.00 Uhr.
gez.
Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
Pressestelle des Landgerichts
