09. Dezember 2010 - Pressemitteilung 19/10
Urteil im Strafprozess wegen Mordes an einen Grafenauer Rentner rechtskräftig
Mit Urteil vom 10.03.2010 hat das Landgericht zwei Männer wegen gemeinschaftli-chen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zum Nachteil eines damals 60-jährigen Grafenauer Rentners schuldig gesprochen. Der Angeklagte Roland L. wur-de deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe – unter Feststellung der besonde-ren schweren Schuld – verurteilt; gegen den Angeklagten Stefan G. wurde eine Ju-gendstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verhängt. Das Urteil gegen den jüngeren Täter wurde bereits seinerzeit rechtskräftig, der ältere legte jedoch Revision ein. Sie hat der Bundesgerichtshof nunmehr am 30.11.2010 als unbegründet verworfen.
Damit ist dieser Prozess rechtskräftig erledigt, der seinerzeit nicht nur wegen der Gewalttat an sich, sondern auch wegen des Prozessverlaufs Aufsehen erregt hatte. Das Landgericht Passau konnte damals das Urteil nach schwieriger Beweisaufnah-me mit umfangreichen Nachermittlungen einschließlich Erholung zahlreicher Sach-verständigengutachten und vieler Anträge der Verteidigung erst nach einer Prozess-dauer von sieben Monaten am 28. Verhandlungstag fällen (vgl. Presseerklärung des Landgerichts Passau 5/10 vom 10.03.2010).
gez.
Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
Pressestelle des Landgerichts
