08. Dezember 2011 - Pressemitteilung 8/11
Urteil im Strafverfahren vor der Großen Jugendkammer wegen Verdacht des versuchten Totschlags
Soeben hat die Große Jugendkammer des Landgerichts das Urteil in der genannten Strafsache verkündet; zum Anklagegegenstand wird zunächst auf die Schilderung in der früheren Presserklärung (06/11 vom 28.10.2011) verwiesen.
Der Angeklagte wurde unter anderem schuldig gesprochen wegen
- versuchter räuberischer Erpressung in zwei Fällen, einmal zum Nachteil eines Taxifahrers und
- versuchter gefährlicher Körperverletzung; die Kammer hat also diese ursprünglich als versuchter Totschlag angeklagte Tat zum Nachteil des Vaters und des Bruders des Angeklagten nach mehrtägiger Hauptverhandlung und umfangreicher Beweisaufnahme rechtlich anders gewürdigt.
Das Gericht hat Erwachsenenstrafrecht angewendet und den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt; außerdem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet.
Das Urteil ist rechtskräftig.
