Zeugenbetreuungsstelle
Allgemeines:
Beim Landgericht Passau kümmert sich die Zeugenbetreuungsstelle um vor Gericht geladene Zeugen, soweit diese eine Beratung vor dem Termin oder eine Betreuung aus Anlass des Termins benötigen.
Die Ansprechpartner für die Zeugenbetreuung beim Landgericht Passau erreichen Sie:
Telefon 0851 / 394 159
Fax 0851 / 394 4007
poststelle@lg-pa.bayern.de
Zeugenentschädigung:
Als Zeuge haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall und Ausfall von Auslagen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Reisekosten aus eigenen Mitteln vorzuschießen, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Vorschusses an das Landgericht oder in Eilfällen an das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Amtsgericht stellen. Der Anspruch auf Entschädigung kann mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Geschäftsstelle geltend gemacht werden. Er erlischt, wenn dies nicht binnen 3 Monaten ab Beendigung Ihrer Zuziehung geschieht.
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