Zivilverfahren
Sachliche Zuständigkeit
Das Landgericht Schweinfurt ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:
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erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,- EUR, soweit nicht durch gesetzliche Regelung eine Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben ist wie z.B. bei Familiensachen und Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen
Weiterführende Infomationen [intern] -
erstinstanzliche Verfahren wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern des Staates (unabhängig vom Streitwert)
Weiterführende Informationen [intern] -
Berufungsverfahren gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte des Bezirks
Weiterführende Informationen [intern] - Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Erreichbarkeit der Serviceeinheiten (Geschäftsstellen)
Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Serviceeinheit (Geschäftsstelle) Kontakt aufzunehmen.
Diese ist im Regelfall von Monzag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr telefonisch erreichbar:
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Aktenzeichen 11 O ..., 12 O ... oder 14 O ...:
09721/542-212 oder -282 -
Aktenzeichen 21 O ..., 22 O ..., 23 O ... oder 24 O ...:
09721/542-213 oder -284 -
Aktenzeichen 24 S ..., 25 S ..., 32 S ... oder 33 S ...:
09721/542-283
