Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Das Landgericht München I ist nach den Regelungen in der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) für bestimmte Rechtsbereiche im OLG-Bezirk München, zu dem das Landgericht Traunstein gehört, zentral zuständig. Bei den Zivilverfahren gilt dies insbesondere für Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Wertpapierrechts sowie der Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen. Wirtschaftsstrafsachen aus dem hiesigen Bezirk, die zur Zuständigkeit der Landgerichte gehören, werden zentral beim Landgericht München II bearbeitet.