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Landgericht Weiden i.d. OPf.

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Portal > Gerichte > LG > Weiden i.d. OPf. > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 19.07.2011


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6. - Seiteninhalt

Bewährungshilfe

Allgemeines

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Ihr Ziel ist die Verhinderung neuer Straftaten und die Resozialisierung durch gezielte fachliche Unterstützung. Sie wird von hauptamtlichen Fachkräften mit sozialpädagogischer Ausbildung, den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, ausgeübt. Ihre Aufgabe ist die Betreuung und Beaufsichtigung der „Probanden“, wie die Klienten der Bewährungshilfe in der Fachsprache genannt werden.

Grundlage der Arbeit der Bewährungshilfe mit den Probanden ist das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie ein richterlicher Bewährungsbeschluss. Dieser Beschluss enthält Auflagen und Weisungen, bei deren Erfüllung die Bewährungshilfe die Probanden unterstützt. Außerdem bietet sie Hilfe und Beratung bei Problembewältigungen an.

Arbeitsweise der Bewährungshilfe

Die Betreuungsarbeit erfolgt nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit. Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Probandinnen und Probanden bemüht. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich der zu Betreuenden dürfen an Außenstehende nicht ohne Zustimmung der Probandin oder des Probanden weitergegeben werden.

Aber: Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nicht. Wenn aufgrund einer neuen Straftat ein Gerichtsverfahren stattfindet und das Gericht die Bewährungshelferin oder den Bewährungshelfer als Zeugin oder Zeugen vorlädt, kann die Aussage nicht verweigert werden. Die Bewährungshilfe ist auch verpflichtet, dem die Bewährungsüberwachung führenden Gericht über den Verlauf der Bewährung und die Lebensführung des Probanden sowie etwaige neue Straftaten zu berichten.

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Angebote an die Probandinnen und Probanden

Soweit wie nötig wird das soziale Umfeld der Probandinnen und Probanden in die Arbeit mit einbezogen.

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Was können die Probanden von der Bewährungshilfe erwarten?

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Wann ist die Bewährung gefährdet?

Neue Straftaten in der Bewährungszeit und Nichteinhaltung von Weisungen und Auflagen führen dazu, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder die Strafaussetzung widerruft. Bei einem Widerruf der Bewährung muss die verhängte Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verbüßt werden.

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Was geschieht am Ende der Bewährungszeit?

Sind während der Bewährungszeit die Auflagen und Weisungen eingehalten worden und ist es nicht zu neuen Straftaten gekommen, so erlässt das Gericht die ausgesprochene Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen wird der sogenannte Strafmakel beseitigt.

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Erreichbarkeit

Die Dienststelle der Bewährungshilfe ist im Regelfall Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr erreichbar:

Bewährungshilfe bei dem Landgericht Weiden i.d.OPf.
Sebastianstraße 21
92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon: (0961) 3000-569
Telefax: (0961) 3000-570

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Das Team der Bewährungshelfer


Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

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Informations-Flyer der Bewährungshilfe

Eine Zusammenfassung der Informationen über die Bewährungshilfe finden Sie in einem Flyer, den Sie bei Bedarf auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken können:



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