15. Oktober 2007 - Pressemitteilung 13/07
Urteil der Jugendkammer gegen Danny W. rechtskräftig
Mit Beschluss vom 20.09.2007 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil der 1. Jugendkammer des Landgerichts verworfen, mit dem der Angeklagte wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden war.
Mit Beschluss vom 20.9.2007 verwarf der 1.Strafsenat des Bundesgerichtshofs, wie jetzt bekannt wurde, die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden i.d.OPf. vom 5.4.2007.
In einem mehrtägigen Prozess hatte die 1. große Jugendkammer des Landgerichts im April dieses Jahres den Angeklagten Danny W. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der homosexuelle Angeklagte im Zeitraum März 2006 bis Juli 2006 an den beiden Söhnen einer Bekannten im Landkreis Neustadt/WN vergangen hatte. Der Angeklagte, der jede sexuelle Handlung an den Kindern bestritten hatte, war von diesen belastet worden. Eine von der Kammer gehörte Sachverständige hatte die Berichte der Kinder als erlebnisfundiert bewertet. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt.
Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil verwarf nun der Bundesgerichtshof auf Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss. Er stellte fest, dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsbegründung, gefertigt durch den Verteidiger des Angeklagten, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe. Damit drang die Verteidigung auch nicht mit der Behauptung durch, dass während der Beweisaufnahme ein Schöffe kurz geschlafen habe. Ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
