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Landgericht Weiden i.d. OPf.

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05. Dezember 2008 - Pressemitteilung 15/08

Amtsgericht arbeitet Schulbusunfall auf

Ehemaliger Seniorchef eines Busunternehmens aus dem Landkreis Neustadt muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung ab 22.01.2009 vor dem Amtsgericht Weiden i.d.OPf. verantworten.


Das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. vom 30.09.2008 bezüglich des Schulbusunfalls vom 10.03.2008 in Friedersreuth unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit muss sich ab 22. Januar der frühere Seniorchef eines Busunternehmens aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 11 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit 14-facher vorsätzlicher Körperverletzung, vor dem Weidener Schöffengericht verantworten.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte im Zeitraum von 25.02.2008 bis 10.03.2008 an 11 Tagen Schulbustouren im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab gefahren haben, obwohl seine hierzu erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse D, wie er gewusst haben soll, bereits im Juni 2006 erloschen war und von ihm ein Verlängerungsantrag nicht gestellt wurde. Am 10.03.2008 soll er den eingesetzten Bus in Kenntnis eines technischen Defekts der Bremsanlage geführt haben und damit billigend in Kauf genommen haben, dass es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzung der beförderten Schulkinder kommt. Gegen 15:50 Uhr dieses Tages soll der Angeklagte in Folge Versagens der Bremsanlage mit dem Bus in Friedersreuth von der Fahrbahn abgekommen sein, wobei 14 Schulkinder verletzt wurden, ehe der Bus auf einem Wohngrundstück zum Stehen kam. Die Verletzungen der Kinder sollen von Schnittwunden bis zu Frakturen im Gesichtsbereich mit möglichen Dauerfolgen reichen.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts hat vorerst zwei Verhandlungstage mit Beginn am 22.01.2009, 8:30 Uhr angesetzt. Neben einem technischen Sachverständigen sind 20 Zeugen geladen.