Mediation
Das Landgericht Weiden i.d.OPf. bietet nach erfolgreichem Abschluss des Modellversuchs "Güterichter" des Bayerischen Staatsminsteriums der Justiz gerichtsinterne Mediation nun auf Dauer an. Dabei wird den Parteien eines Zivilrechtsstreits als Alternative zur traditionellen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit gegeben, unter Führung eines speziell dafür geschulten Richters eine an den beiderseitigen Interessen orientierte Konfliktlösung zu finden.
Vorteile der Teilnahme
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Möglichkeit der Streitbeilegung in einem frühen Verfahrensstadium unter Vermeidung zeitaufwändiger und teurer Beweisaufnahmen;
- Offenes Zeitfenster für die intensive Erörterung des Konfliktstoffes;
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Nichtöffentlichkeit des Gütetermins und vertrauliche Behandlung der Gesprächsinhalte;
- Keine zusätzlichen Kosten für die Parteien;
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Zeitnahe Terminierung des Gütetermins und damit kein wesentlicher Zeitverlust auch im Fall des Scheiterns einer Einigung;
Verfahrensablauf
Der Richter, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, leitet die Verfahrensakte - gegebenenfalls auch auf Anregung einer Partei - dem zuständigen Güterichter zu. Dieser informiert die Parteivertreter per Telefax über die Möglichkeit der gerichtsnahen Mediation. Bei Zustimmung aller Parteien und Parteivertreter wird möglichst kurzfristig ein Gütetermin vereinbart.
Kommt im Gütetermin eine Einigung zustande, wird in der Regel ein gerichtlicher Vergleich protokolliert und damit das Verfahren abgeschlossen. Scheitert eine Einigung, wird die Verfahrensakte an den zuständigen Streitrichter zurückgeleitet, ohne dass dieser über Inhalte des Gütetermins informiert wird. Der Güterichter wird im weiteren Lauf des Verfahrens keinesfalls mit der streitigen Bearbeitung befasst sein.
Geeignete Verfahren
Grundsätzlich kommen alle Verfahren in Betracht, bei denen den Parteien daran gelegen ist, schnell eine verbindliche Lösung herbeizuführen. Besonders bietet sich die gerichtsnahe Mediation bei solchen Verfahren an, bei denen die Parteien in einer Verbindung stehen, die auch in der Zukunft eine Zusammenarbeit oder unbelastete Begegnung sinnvoll erscheinen lässt, sei es als Nachbar, Partner einer dauernden Geschäftsbeziehung oder auch als Verwandte. Die Erfahrung zeigt auch, dass Verfahren, bei denen drohende Verfahrenskosten über der eigentlichen Streitsumme liegen, durch vertiefte Diskussion in der Mediation zu einem kostengünstigen Ende gebracht werden können. Gleiches gilt auch für sehr komplexe Rechtsstreite, bei denen eine endgültige streitige Entscheidung zeitnah nicht zu erwarten ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur gerichtsnahen Mediation finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz [intern] oder auf den Internetseiten Prof. Dr. Reinhard Greger [extern] , der das vorangegangene Modellprojekt wissenschaftlich begleitet hat.
