Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Die zur Zuständigkeit der Landgerichte gehörenden Wirtschaftsstrafsachen werden beim Landgericht Würzburg für die Landgerichte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg zentral bearbeitet.
Weitere besondere Zuständigkeiten für die bayerischen Landgerichte ergeben sich aus der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) vom 16. November 2004 (GVBl 2004, 471; BayRS 300-3-1-J).