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Oberlandesgericht Bamberg

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Portal > Gerichte > OLG > Bamberg > Referendariat - Letzte Änderung: 29.03.2012


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6. - Seiteninhalt

Bewerbungsunterlagen

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst erfolgt jeweils am ersten Werktag im April und Oktober. Bewerbungsfristende für die Einstellung im April ist der 20. Januar, für die Oktobereinstellung der 20. Juli. Wartezeiten gibt es in Bayern derzeit nicht.

Die Ausbildung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Referendare erhalten eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von zurzeit 1072,40 € monatlich. Rechtsreferendare sind gesetzlich in der Krankenversicherung, der Pflege- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung versichert. Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung haben sie nicht zu entrichten; nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden die Vorschriften über die Nachversicherung Anwendung.

Für die Vergabe der Ausbildungsplätze sind in erster Linie soziale Kriterien ausschlaggebend. Die in der Ersten Juristischen Staatsprüfung/Ersten Juristischen Prüfung erzielte Note spielt beim Vergabeverfahren keine Rolle. Im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze wird versucht, die Aufnahme in dem Bezirk zu ermöglichen, in welchem die Bewerberin oder der Bewerber einen längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen nachweisen kann. Für den Begriff der sonstigen engeren Beziehungen gilt – soweit nicht im Einzelfall besondere anerkennenswerte Gründe vorgebracht werden – allgemein die Annahme, dass diese Beziehungen umso stärker ausgeprägt sind, je länger sich ein Bewerber am gewünschten Ausbildungsort tatsächlich aufgehalten hat.

Bewerbungen adressieren Sie bitte wie folgt:


Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg


Die Bewerbungsunterlagen können nachfolgend herunter geladen oder unter obiger Anschrift schriftlich angefordert werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung (§ 46 JAPO). Der Aufnahmeantrag ist vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen, auch wenn die mündliche Prüfung/Zeugnisaushändigung in die Zeit zwischen Fristablauf und Beginn des Vorbereitungsdienstes fällt.

Download



Download Bewerbungsunterlagen




Bitte beachten Sie:

In der Zeit zwischen Ende Oktober und Mitte November (für den folgenden Frühjahrseinstellungstermin) und zwischen Ende April und Mitte Mai (für den Herbsteinstellungstermin) erfolgt jeweils eine Aktualisierung des vorerwähnten Merkblatts und Vordrucksatzes für den Aufnahmeantrag. Nur der aktualisierte Text hat für den jeweiligen Einstellungstermin Gültigkeit!

Der Vordrucksatz kann nur für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg verwendet werden. Wenn Sie in den Oberlandesgerichtsbezirken München oder Nürnberg Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar werden wollen oder wenn Sie sich doppelt bewerben möchten, müssen Sie die in den genannten Bezirken gültigen Antragsvordrucke verwenden.