Rechtsvorschriften
Bundesrechtliche Vorgaben finden sich in §§ 5 ff. DRiG. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich Organisation, Inhalt und Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind für Bayern in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758) und der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005 über die Ausbildung der Rechtsreferendare Rechtsreferendarausbildungbekanntmachung), JMBl S. 57 geregelt.
Wichtige Rechtsvorschriften
JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen) [extern]
