Ausbildung
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 24 Monate. Im einzelnen sind in Bayern folgende Stationen abzuleisten:
- Zivilstation 5 Monate
- Strafstation 3 Monate
- Verwaltungsstation 4 Monate
- Rechtsanwaltspflichtstation 9 Monate
- Pflichtwahlpraktikum 3 Monate
Parallel zu den Stationen müssen folgende begleitende Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
- Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) 9. – 15. Ausbildungsmonat
-
Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. – 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. – 20. Ausbildungsmonat
-
Arbeitsgemeinschaft 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) 12-tägiger Blockunterricht
Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie in der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Broschüre Referendarzeit in Bayern [extern] .
