Liste der Ausbildungsanwälte
Die neunmonatige Rechtsanwaltspflichtstation muss in Bayern bei einem in der Liste der Ausbildungsanwälte eingetragenen Rechtsanwalt abgeleistet werden. Hierzu wird vom Oberlandesgericht Bamberg eine Liste der Rechtsanwälte geführt, die zur Ausbildung von Rechtsreferendaren während der Rechtsanwaltspflichtstation geeignet und bereit sind. Die Aufnahme in die Liste erfolgt auf Antrag. In den Oberlandesgerichtsbezirken Nürnberg und München wird die Liste der Ausbildungsanwälte von den dortigen Rechtsanwaltskammern geführt.
Soll die Rechtsanwaltspflichtstation bei einem Rechtsanwalt in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet werden, so ist, falls in diesem Land keine Listen mit ausbildungsbereiten und für die Ausbildung geeigneten Rechtsanwälten geführt werden, eine anwaltliche Versicherung des ausbildungsbereiten Rechtsanwalts vorzulegen, dass diesem von der dort zuständigen Behörde bereits Rechtsreferendare zur Ausbildung in der Rechtsanwaltspflichtstation zugewiesen worden sind. Die Ableistung der Rechtsanwaltspflichtstation bei einem Rechtsanwalt außerhalb Bayerns ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die Arbeitsgemeinschaften am bisherigen Ort besucht werden oder durch Vorlage einer Bestätigung der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass in dem anderen Land auch die zugehörigen Arbeitsgemeinschaften besucht werden können.

