Arbeitnehmerschulungen
Ziele und Inhalte der Schulungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Justizangestellte), sind im Rahmen der Ser-viceeinheiten gemeinsam mit den Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten für die Geschäftsstellenverwaltung, die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Kostenbehandlung sowie die Erledigung von Schreibwerk bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt.
Da eine eigene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten in Bayern nicht vorgesehen ist, erfolgt die Qualifizierung am Arbeitsplatz und im Rahmen von justizinternen Schulungen.
Grundlage hierfür bildet das Konzept zur Schulung der Justizarbeitnehmer [intern] und der dazu entwickelte Stoffplan [intern] .
Dieser Stoffplan ist von Lehrkräften der Bayerischen Justizschule Pegnitz und Praktikern erstellt worden und umfasst:
- allgemeine Grundschulung,
- fachspezifische Grund- und Aufbauschulungen,
- Schulung von Schlüsselkompetenzen
Die Organisation und Durchführung der Schulungen erfolgt über das jeweilige Oberlandesgericht.
Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen, weiter Informationen
Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen sowie weitere interessante Informationen erhalten Sie unter:
Informationen des StMJV [intern]
Mit Fragen zum Konzept und Stoffplan können Sie sich auch jederzeit an
Frau Polz [intern]
oder
Ansprechpartner [intern]
wenden.
