Ausbildung zum Justizfachwirt/zur Justizfachwirtin
Ziele und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum Justizfachwirt/ zur Justizfachwirtin soll die Anwärterinnen und Anwärter dazu befähigen, ihre künftigen Tätigkeiten in den einzelnen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften eigenverantwortlich und bürgerfreundlich zu erfüllen. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Anwärterinnen und Anwärter auf veränderte Anforderungen einstellen und vielseitig eingesetzt werden können.
Dabei setzt die Ausbildung insbesondere auf drei Säulen:
1. die Vermittlung von Fachkenntnissen für Theorie und Praxis
2. die Kompetenz zur Nutzung der justizeigenen EDV-Programme
3. die Vermittlung von sozialen Kompetenzen sowie Arbeits- und Lerntechniken
Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die Ausbildung zum Justizfachwirt entnehmen.
Verfügbare Rahmenstoffpläne
Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung:
Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, der Ausbildung und dem Werdegang erhalten Sie unter: Informationen des StMJV [intern]
Mit Fragen zur fachtheoretischen Ausbildung können Sie sich auch jederzeit an Frau Hailand [intern] oder Ansprechpartner [intern] wenden.
Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten
Während der fachtheoretischen Ausbildung sind Sie kostenlos an der Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Regel in Einzelzimmern mit Bad untergebracht.
Die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) im Speisesaal müssen Sie grundsätzlich in Anspruch nehmen; die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Die Fahrtkosten für die An- und Abreise werden Ihnen erstattet; gegebenenfalls erhalten Sie Trennungsgeld nach den allgemeinen Vorschriften (§ 8 BayTGV).
Praktische Ausbildung
Das Konzept für die praktische Ausbildung der Nachwuchskräfte für den Rechtspfleger- und Justizfachwirtedienst finden Sie hier:

