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Justizschule Pegnitz

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Portal > Gerichte > OLG > Bamberg > Justizschule > Ausbildungsangebot > Gerichtsvollzieher - Letzte Änderung: 12.08.2010


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6. - Seiteninhalt

Ausbildung zum Gerichtsvollzieher/zur Gerichtsvollzieherin

Ziele und Inhalte der Ausbildung

Die Auswahl des Lehrstoffes ist an den beruflichen Anforderungen an den Gerichtsvollzieher orientiert. Deshalb werden nicht nur rechtliche Themen unterrichtet, sondern das gesamte Spektrum der Tätigkeit theoretisch untermauert. Die organisatorische Gestaltung des Geschäftsbetriebes ist zwar weiterhin Schwerpunkt der praktischen Ausbildung, doch sollen bereits in der Theorie die Grundlagen der Organisation vermittelt werden. Ferner soll bei den Gerichtsvollzieherbewerbern und -bewerberinnen das notwendige soziale und wirtschaftliche Verständnis für ihre spätere Tätigkeit geweckt werden. Um den ständig steigenden Anforderungen des Berufs innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens gerecht zu werden, wird eine hohe Effizienz der Ausbildung erreicht.

Die theoretische und die praktische Ausbildung finden in einem mehrfachen Wechsel statt.

Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher [intern] entnehmen.

Sollten Sie sich noch näher für die Konzeption der Gerichtvollzieherausbildung interessieren, gibt Ihnen anliegendes Dokument
Gerichtsvollzieherausbildung an der Bayerischen Justizschule von der Idee bis zur Ausführung [intern] weitere Einblicke.

Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung:

Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, der Ausbildung und dem Werdegang erhalten Sie unter: Informationen des StMJV [intern]

Mit Fragen zur fachtheoretischen Ausbildung können Sie sich auch jederzeit an Herrn Wasserl [intern] oder Ansprechpartner [intern] wenden.

Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten

Während der fachtheoretischen Ausbildung sind Sie kostenlos an der Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Regel in Einzelzimmern mit Bad untergebracht.
Die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) im Speisesaal müssen Sie grundsätzlich in Anspruch nehmen; die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Die Fahrtkosten für die An- und Abreise werden Ihnen erstattet; gegebenenfalls erhalten Sie Trennungsgeld nach den allgemeinen Vorschriften (§ 8 BayTGV).