Ausbildung zur Justizwachtmeisterin/ zum Justizwachtmeister
Ziele und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum Justizwachtmeister vermittelt den Nachwuchskräften die zur eigenverantwortlichen und bürgerfreundlichen Erfüllung der Geschäfte des Justizwachtmeisterdienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie und Praxis und bereitet die Nachwuchskräfte auf die verantwortungsvolle Verrichtung ihrer Dienstgeschäfte (Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Außendienst, Innendienst, übertragene Geschäfte, sonstige Aufgaben) vor.
Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die Ausbildung zum Justizwachtmeister [intern] entnehmen.
Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung:
Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, der Ausbildung und dem Werdegang erhalten Sie unter: Informationen des StMJV [intern]
Für die Einstellung in den Justizdienst als Justizaushelfer sind die Behördenleiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig.
Mit Fragen zur fachtheoretischen Ausbildung können sie sich auch jederzeit an Frau Eger [intern] oder Ansprechpartner [intern] wenden.
Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten
Während der fachtheoretischen Ausbildung sind Sie kostenlos an der Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Regel in Einzelzimmern mit Bad untergebracht.
Die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) im Speisesaal müssen Sie grundsätzlich in Anspruch nehmen; die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Die Fahrtkosten für die An- und Abreise werden Ihnen erstattet; gegebenenfalls erhalten Sie Trennungsgeld nach den allgemeinen Vorschriften (§ 8 BayTGV).
