Der Oberlandesgerichtsbezirk München
Der Bezirk des Oberlandesgerichts München ist der größte der drei bayerischen Ober-
landesgerichtsbezirke.
In seinem Einzugsbereich leben 7.101.440 Einwohner zum 31.12.2010 (Gesamteinwohner in Bayern: 12.583.538 zum 30.09.2011). Seine räumliche Zuständigkeit umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben, sowie mit den Landgerichtsbezirken Deggendorf, Landshut und Passau fast den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. In Ost-West-Richtung erstreckt sich der Oberlandesgerichtsbezirk von der Grenze nach Tschechien und Österreich bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg. Im Norden grenzt er an die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz, im Süden und Südosten an Österreich. Mit einer Fläche von 34.254,57 km² erstreckt sich der Bezirk über 48,55 % der Gesamtfläche des Freistaats Bayerns.
Zum Oberlandesgerichtsbezirk gehören zehn Landgerichtsbezirke:
- Augsburg [intern]
- Deggendorf [intern]
- Ingolstadt [intern]
- Kempten (Allgäu) [intern]
- Landshut [intern]
- Memmingen [intern]
- München I [intern]
- München II [intern]
- Passau [intern]
- Traunstein [intern]
mit insgesamt 38 Amtsgerichtsbezirken.
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Übersichtskarte des Oberlandesgerichtsbezirks München (long description) [extern]
Die Landgerichte sowie die großen, nicht einem Landgericht zugeordneten Amtsgerichte Augsburg und München werden von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet, die Amtsgerichte von einer Direktorin oder einem Direktor.
Personelles
Nach dem Stand 31.12.2011 sind im Bezirk des Oberlandesgerichts München insgesamt 6.863 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeit: 4294; Teilzeit: 2569), davon 4361 weiblich, beschäftigt.
Die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten setzt sich aus
1297 Richtern (davon 558 weiblich)
22 Beamten/Arbeitnehmern der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 4 weiblich)
1264 Beamten/Arbeitnehmern der 3. Qualifikationsebene -ohne Sozialdienst- (davon 764 weiblich)
176 Beschäftigten der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst (davon 104 weiblich)
416 Gerichtsvollziehern und Justizvollziehungsbeamten (davon 161 weiblich)
2938 Beamte und Arbeitnehmern der 2. Qualifikationsebene (davon 2530 weiblich)
27 Beamten der 2. Qualifikationsebene im Justizbetriebsdienst
455 Beamten/Arbeitnehmern der 1. Qualifikationsebene (davon 73 weiblich)
43 Raumpflegekräften und sonstigen Lohnempfängern (davon 31 weiblich) und
225 in Ausbildung befindlichen Beamtenanwärtern der 1., 2. und 3. Qualifikationsebene (davon 136 weiblich)
zusammen.
1427 Rechtsreferendare (davon 787 weiblich) leisten ihren Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München ab (Stand: 31.12.2011).
Zum 31.12.2011 umfasst die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München
19.668 Mitglieder (davon 6.826 weiblich), darunter
94 Rechtsbeistände (§ 209 BRAO) und 11 Pflichtmitglieder nach § 60 BRAO
217 Anwälte aus anderen Staaten (55 nach § 206 BRAO, 107 nach § 2 EuRAG und 55 nach Eignungsprüfung) und
103 Rechtsanwaltsgesellschaften (davon 96 GmbH, 4 AG und 3 UG).
Im Bezirk des Landgerichts München I (Stadt und Landkreis München) waren zum 31.12.2011 13.175 Rechtsanwälte zugelassen. Die übrigen 6.493 Rechtsanwälte verteilen sich auf die neun weiteren Landgerichtsbezirke.
Ferner sind im Oberlandesgerichtsbezirk München 279 Notare (davon 35 weiblich) und 27 Notarassessoren (davon 8 weiblich) zum 31.12.2011 tätig.
