Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der Bayerischen Justiz
- 1. Einleitung und Anschriften
- 2. Fachliche Beratungs- und Koordinierungsaufgaben
- 3. Aufgaben im personellen Bereich
- 4. Entwicklung und Fortschreibung fachlicher Standards für Bewährungshilfe
- 5. Sonstige konzeptionelle Aufgaben
- 6. Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)
- 7. Aufgaben im Rahmen des Projekts „Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter (HEADS)“
- 8. Koordinationsaufgaben aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009, 9. Mai 2010 sowie 13. Januar 2011
- 9. Fachambulanzen für Sexualstraftäter in München, Nürnberg und Bamberg
- 10. Projekte
- 11. Organisation regelmäßiger Dienstbesprechungen
- 12. Zeugenbetreuung
- 13. Öffentlichkeitsarbeit
- 14. Sonstiges
- 15. Situation der bayerischen Bewährungshilfe
- 16. Dienststellen der Bewährungshilfe in Bayern
- 17. Führungsaufsicht
- 18. Führungsaufsichtsstellen in Bayern
- 19. Gerichtshilfe
- 20. Dienststellen der Gerichtshilfe
- 21. Weiterführende Aufsätze
Redaktioneller Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird ausschließlich die männliche Form verwendet, was selbstverständlich die weibliche mit einschließt.
1. Einleitung und Anschriften
Bei dem Oberlandesgericht München ist seit 1. Dezember 2002 die Zentrale Koor-dinierungsstelle Bewährungshilfe der bayerischen Justiz eingerichtet. Sie ist für sämtliche Angelegenheiten der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe sowie der Zeugenbetreuung in Bayern zuständig. In Personalfragen wird die Stelle angemessen beteiligt.
Anschrift:
Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der bayerischen Justiz
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5, 80097 München
Leiter:
Richter am Oberlandesgericht Beß
Telefon: 089/5597-3705
Telefax: 089/5597-2828
[email]
Vertreterin:
Sozialamtfrau Schuh-Stötzel
Telefon: 089/5597-2742
Telefax: 089/5597-2828
[email]
Vertreter:
Richter am Oberlandesgericht Maltry
Telefon: 089/5597-2509
Telefax: 089/5597-2828
[email]
Mitarbeiterin:
Justizangestellte Helm
Telefon: 089/5597-3917
Telefax: 089/5597-2828
[email]
Mitarbeiterin:
Justizsekretärin Heiland
Telefon: 089/5597-3139
Telefax: 089/5597-2828
[email]
Im Einzelnen obliegen der Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe die
folgenden Aufgaben:
2. Fachliche Beratungs- und Koordinierungsaufgaben
- landesweite und regionale Fortbildung und Supervision für Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe
- Mitwirkung bei Geschäftsprüfungen in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken in Absprache mit dem jeweiligen Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Bewährungshilfe und Koordination hierfür angezeigter Maßnahmen
- fachliche Anleitung der Leitenden Bewährungshelfer sowie der Bewährungshelfer
- fachliche Beratung der Führungsaufsichtsstellen
- Beratung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der Außenbehörden
- Organisation von Qualitätszirkeln
-
Statistikwesen (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Zeugenbetreuung)
- nationale und internationale Zusammenarbeit in Fragen der Bewährungshilfe
3. Aufgaben im personellen Bereich
- Stellungnahmen bei Einstellungen
- Stellungnahmen bei periodischen Beurteilungen
- Stellungnahmen bei Beförderungsentscheidungen
- Stellungnahmen bei der Bestellung der Leitenden Bewährungshelfer
- Stellungnahmen bei der Privilegierung von Leitenden Bewährungshelfern im Rahmen von Beförderungsentscheidungen
- Beratung des Ministeriums und der Personalabteilungen der Oberlandesgerichte und Landgerichte in Praktikantenangelegenheiten
- Beratung des Ministeriums und der Personalabteilungen der Oberlandesgerichte und Landgerichte bei Fragen zum Bachelor- und Master-Studiengang
4. Entwicklung und Fortschreibung fachlicher Standards für Bewährungshilfe
- Organisationsmanagement (Organisation, Planung und Betreuung sämtlicher strategischer und operativer Maßnahmen bei der Entwicklung und Fortschreibung der Qualitätsstandards der Bewährungshilfe in Bayern)
- Informationsmanagement (Information des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Präsidenten der Oberlandesgerichte und Landgerichte, der Steuerungsgruppe, des Fachbeirats, der Multiplikatoren, der Qualitätsbeauftragten und der Dienststellen der Bewährungshilfe)
- Auswertung sämtlicher Berichte aller Dienststellen der Bewährungshilfe
- Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Steuerungsgruppe und des Fachbeirats
- Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung
- Eilentscheidungen
- Anleitung (Schulung und Beratung) der Multiplikatoren und der Qualitätsbeauftragten
- Fachliche Begleitung der Evaluation der entwickelten Kriterienliste
5. Sonstige konzeptionelle Aufgaben
- Entwicklung und Fortschreibung fachlicher Standards für Gerichtshilfe
- Entwicklung von Anforderungsprofilen für Leitende Bewährungshelfer und Bewährungshelfer
- Entwicklung eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens im Bewährungs- und Gerichtshilfebereich
- Aufbau einer Datenbank mit rechtlichen Vorschriften über Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe
- Entwicklung eines Prüfungsschemas (Checkliste) für Geschäftsprüfungen
- fachliche Unterstützung der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz in EDV-Angelegenheiten, insbesondere bei der Ablösung des Programms RESODAT durch das EDV-Programm SoPart
6. Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)
- Mitarbeit bei der Erarbeitung der organisatorischen Regelungen, der Meldewege und der Handlungsanweisungen
- Koordination der landesinternen Umsetzung der Regelungen und Anweisungen
- Mitarbeit bei der Vorbereitung und Begleitung eines Testbetriebs
- Information/Anleitung bzw. Organisation von Schulungen/Einweisungen der betroffenen bayerischen Stellen der Justiz (z.B. Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshelfer, Strafvollstreckungskammern, Staatsanwaltschaften)
- Planung und Bestellung des notwendigen Kontingents an sogenannten Track-Geräten sowie permanente Sicherstellung eines ausreichenden Vorrats (Vorratshaltung erfolgt durch die Länder)
- Informationsübermittlung an die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HzD)
- Mitarbeit bei der Erarbeitung der Anforderungen für eine Weiterentwicklung der technischen Lösung
- Ansprechpartner für Fragen der Projektbeteiligten in Bayern
7. Aufgaben im Rahmen des Projekts „Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter (HEADS)“
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption HEADS
- Zusammenstellung der Meldewege zwischen Vollstreckungsbehörde, Zentralstelle HEADS, Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshilfe und Polizei
- Koordination des Informationsaustausches zwischen Justiz und Polizei
- Organisation von Informationsveranstaltungen zum Zwecke eines regelmäßigen Informationsaustausches
- Koordinierung des regelmäßigen Abgleichs polizeilicher und justizieller Daten
- Mitwirkung bei der Fortbildung der bayerischen Polizei
8. Koordinationsaufgaben aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009, 9. Mai 2010 sowie 13. Januar 2011
- Systematische Erfassung aller Fälle, die in den Anbindungsbereich der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) fallen (sogenannte „Parallelfälle“)
- Organisatorische und strukturelle Vorbereitung einer eventuellen Entlassung in allen „Parallelfällen“
- Koordination erforderlicher polizeilicher und justizieller Maßnahmen
- Koordinierung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Justiz
- Fachliche Beratung der Dienststellen der Bewährungshilfe
- Organisation von Informationsveranstaltungen über Gegenstand und Inhalt der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie deren Auswirkungen in der Praxis
9. Fachambulanzen für Sexualstraftäter in München, Nürnberg und Bamberg
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption der psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter
- Fachliche Beratung und Begleitung der Arbeit der Fachambulanzen im Fachbeirat
- Rechtliche Beratung der Fachambulanzen, insbesondere zu Fragen der Schweigepflicht
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Fachambulanzen, Staatsanwaltschaften, Führungsaufsichtsstellen und Dienststellen der Bewährungshilfe
10. Projekte
- Fachliche Beratung bei der Einführung des EDV-Programms SoPart
- Begleitung des Jugendprojekts RUBIKON
- Mitarbeit bei der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“
- Förderung von Gruppen- und Projektarbeit in der bayerischen Bewährungshilfe
- Begleitung des Projekts „Fallbelastung in der Bewährungshilfe in Bayern und Steuerung der Fallbelastung über Zugänge“
11. Organisation regelmäßiger Dienstbesprechungen
- Dienstbesprechungen mit den Leitenden Bewährungshelfern auf Landesebene sowie auf der Ebene der Oberlandesgerichte
- Dienstbesprechung mit Vertretern des Ministeriums, der Oberlandesgerichte, der Strafvollstreckungskammern, der Staatsanwaltschaften, der Führungsaufsichtsstellen, der Justizvollzugsanstalten, der Maßregeleinrichtungen, der Polizei sowie Vertreter der freien Wohlfahrtspflege
- Dienstbesprechungen mit den Führungsaufsichtsstellen
- Dienstbesprechungen mit den Gerichtshelfern
- Dienstbesprechungen mit den Zeugenbetreuern
12. Zeugenbetreuung
- Förderung der Zeugenbetreuung in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken
- Erstellung der Jahresstatistik
- Aktualisierung der Übersicht über die personelle Zusammensetzung der Zeugenbetreuungsstellen in Bayern
13. Öffentlichkeitsarbeit
- Information der Öffentlichkeit über Bewährungshilfe
- Beantwortung von Presseanfragen
- Referate bei Fachtagungen
- Teilnahme an Symposien
- Pflege der Homepage und des Intranets
14. Sonstiges
- Pflege der Kontakte zu den Vereinen zur Förderung der Bewährungshilfe in Bayern
- Pflege der Kontakte zu den Verbänden (Arbeitsgemeinschaft bayerischer Bewährungshelfer sowie Gewerkschaft Ver.di) und zum Hauptpersonalrat
- Mitwirkung bei den Fortbildungsveranstaltungen für Staatsanwälte
- Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Präsidentinnen und Präsidenten in den Oberlandesgerichtsbezirken München, Nürnberg und Bamberg
- Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe in München
15. Situation der bayerischen Bewährungshilfe
Im Jahr 1953 wurde die Strafaussetzung zur Bewährung bei der Verhängung von Freiheitsstrafen im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht erstmals eingeführt und damit auch die Grundlage für die Arbeit von Bewährungshelfern geschaffen. Die bayerische Bewährungshilfe konnte daher im Jahr 2003 ihr 50-jähriges Bestehen feiern. 50 Jahre Bewährungshilfe bedeutet 50 Jahre engagierter Einsatz für eine humane Strafrechtspflege und für die Sicherheit unserer Gesellschaft.
Der Aufgabenbereich der Bewährungshelfer umfasst die Betreuung und Überwachung der unter Bewährung und Führungsaufsicht stehenden Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen gemäß den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und Strafgesetzbuchs (StGB).
Bei den bayerischen Landgerichten sind derzeit (rund) 350 hauptamtliche Bewährungshelfer bei insgesamt 303 Planstellen tätig. 24.683 Personen waren am 31. Dezember 2011 unter Bewährungsaufsicht gestellt.
Im Landesdurchschnitt entfielen zum 31. Dezember 2011 auf eine Bewährungshelferstelle 84,90 zu betreuende Probanden.
Die Entwicklung der Geschäftsbelastung der Bewährungshilfe wird aus folgender Übersicht deutlich:
Beschreibung der obigen Grafik (long description) [extern]
Organisatorisch und dienstaufsichtlich sind die bayerischen Bewährungshelfer den Präsidenten der Landgerichte unterstellt. Der jeweilige Leitende Bewährungshelfer koordiniert und überwacht im Auftrag des Landgerichtspräsidenten die Tätigkeit der ihm zugeordneten Bewährungshelfer.
Zum 31. Dezember 2011 waren landesweit 156 ehrenamtliche Bewährungshelfer für insgesamt 229 Probanden tätig. Wer Interesse an einer Tätigkeit in der ehrenamtlichen Bewährungshilfe hat, kann sich beim jeweiligen Leitenden Bewährungshelfer oder bei der Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe melden.
Dass der Weg zu einem Leben ohne Straftaten möglich ist, zeigt die Erfolgsquote der Bewährungshelfer, die in Bayern bei knapp 65 % liegt.
Nach Oben16. Dienststellen der Bewährungshilfe in Bayern
- Hier zum Dienststellenverzeichnis [intern]
17. Führungsaufsicht
Führungsaufsicht wurde am 1. Januar 1975 gesetzlich eingeführt und gilt (hauptsächlich) für Verurteilte mit vollständiger Verbüßung einer (Gesamt-) Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren sowie für Personen, bei denen eine Maßregel der Besserung und Sicherung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Vorrangiges Ziel der Führungsaufsicht ist die Verhinderung neuer Straftaten. Führungsaufsicht hilft, die Lebensbedingungen der Probanden zu verbessern. Sie soll Haft- und Unterbringungszeiten vermeiden oder verkürzen und unterschiedliche Betreuungseinrichtungen vernetzen.
Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird durch das Gericht angeordnet. In bestimmten Fällen tritt sie kraft Gesetzes ein. Sie dauert mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. In Ausnahmefällen verlängert sie sich. Das Gericht kann in besonderen Fällen unbefristete Führungsaufsicht anordnen.
Die Führungsaufsichtsstellen überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshilfe das Verhalten der Verurteilten und die Erfüllung von Weisungen. Sie berichten dem Gericht über den Verlauf der Führungsaufsicht.
Erfüllen die Verurteilten die Weisungen nicht, können sie sich strafbar machen. Die Tat wird auf Antrag der Führungsaufsichtsstelle verfolgt.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die Führungsaufsichtsstellen von allen öffentlichen Behörden Auskunft verlangen. Sie dürfen Ermittlungen jeglicher Art mit Ausnahme eidlicher Vernehmung entweder selbst vornehmen oder durch andere Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit vornehmen lassen. Sie können Fahndungsmaßnahmen zur Ermittlung des Aufenthalts des Verurteilten oder zur polizeilichen Beobachtung einleiten.
Die Führungsaufsicht betreut und überwacht in Bayern zum Stichtag am 31. Dezember 2011 7.362 Verurteilte. Damit liegt der Anteil der Führungsaufsichtsprobanden, deren Betreuung für die Bewährungshelfer in der Regel mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden ist, bei 29,83 %.
Nach Oben18. Führungsaufsichtsstellen in Bayern
Nach Oben19. Gerichtshilfe
Im Jahr 1978, also vor 25 Jahren, wurde in Bayern die Gerichtshilfe eingeführt und damit die Sozialdienste der Justiz um eine neue wichtige Sparte bereichert.
Aufgabe der Gerichtshilfe ist es, Staatsanwaltschaften und Gerichten in verschiedenen Stadien des Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahrens durch die Erforschung der Persönlichkeit und des Umfelds erwachsener Straffälliger wichtige Entscheidungshilfen zu geben. Die Gerichtshilfe
- ermittelt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Beschuldigten und von Verurteilten
- macht Vorschläge für geeignete Bewährungsauflagen
- stellt Gründe für Auflagenverstöße fest
- überprüft Gnadengründe
- führt den Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenstrafrecht durch.
Im Ermittlungsverfahren leistet die Gerichtshilfe damit einen Beitrag zur
-
Bestimmung täterbezogener Rechtsfolgen
-
Auswahl geeigneter Probanden für die Bewährungshilfe
- Ergänzung gerichtsmedizinischer und psychiatrischer Begutachtungen
- Einleitung bzw. Vermittlung erster Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen.
Im Vollstreckungsverfahren trägt die Gerichtshilfe dazu bei
- Bewährungsauflagen an die Lebenswirklichkeit der Verurteilten anzupassen
-
den gerichtlichen Entscheidungen Nachdruck zu verleihen
- vermeidbare Bewährungswiderrufe und damit Haftverbüßung abzuwenden.
Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bietet die Gerichtshilfe Tätern und Opfern an, die Straftat außergerichtlich zu klären und in einem gemeinsamen Gespräch die Bedingungen festzulegen, unter denen ein außergerichtlicher Tatausgleich zu Stande kommen kann. Der Vorteil für das Opfer besteht darin, daß Schadensersatz, Schmerzensgeld oder andere, auch gemeinnützige Leistungen sofort vom Täter zu erbringen sind, ohne dass sich das Opfer in einem weiteren Verfahren seine Ansprüche erstreiten muß. Der Vorteil für den Täter besteht darin, daß er nach Erfüllung der Ausgleichsleistung, abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs mit einer Minderung der strafrechtlichen Sanktion bis hin zur Verfahrenseinstellung rechnen kann.
Die Gerichtshilfe erhält Aufträge von
- den Staatsanwaltschaften
-
den Amts- und Landgerichten
- den mit Gnadensachen befassten Behörden.
Gerichtshelfer sind organisatorisch den Staatsanwaltschaften unterstellt.
Nach Oben20. Dienststellen der Gerichtshilfe
In Bayern ist die Gerichtshilfe bei folgenden Staatsanwaltschaften eingerichtet:
Nach Oben21. Weiterführende Aufsätze
- „Die Strukturreform der Bewährungshilfe in Bayern“ [intern]
- "Der Kontroll- und Unterstützungsprozess in der Bewährungshilfe in Bayern" [intern]
- Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe in Bayern (5. Auflage, Stand: Mai 2012) [intern]
