- Pressemitteilung Strafsachen vom 29. Oktober 2010
Strafverfahren gegen Stephan Ba., Bodo Rö. und David Me. wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen u. a. (Neuer Weg)
Die 2. Strafkammer des Landgerichts München II hat den Angeklagten Bodo Rö. (51) am 28.10.2010 wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Körperverletzung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wurde die Ausübung des Berufs als Pfleger bzw. Betreuer, hinsichtlich derjenigen Berufswege, die den Umgang mit psychiatrisch erkrankten und dadurch bedingt verhaltensgestörten Personen, welche zur freien Aufenthaltsbestimmung nicht in der Lage sind, betreffen, sowie die in fachlicher Hinsicht aufsichtführende Tätigkeit über die vorgenannten Berufstätigkeiten, wie z.B. als Pflegedienstleiter oder Heimleiter, für die Dauer von 3 Jahren verboten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Nötzel
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
