- Pressemitteilung Strafsachen vom 19. Januar 2012
Strafverfahren gegen Stefan Fi. u. 3 a. wegen Marktmanipulation u.a.
In der Sitzung vom 19.01.2012 hat die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I den Angeklagten Christoph Öf. (43) antragsgemäß
wegen Insiderhandels in 92 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt und den Verfall von Wertersatz in Höhe von 220.000 Euro angeordnet.
Das Gericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Zur Begründung hat die Strafkammer im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Auf der Grundlage des durch die Beweisaufnahme bestätigten, glaubhaften Geständnisses des Angeklagten war er zu verurteilen, wie geschehen.
Bei der Strafzumessung war das von Reue und Schuldeinsicht getragene Geständnis zu berücksichtigen. Ferner der Umstand, dass der Angeklagte in einem frühen Verfahrensstadium Angaben gemacht hat, die zur Aufklärung beigetragen haben. Auch war zu berücksichtigen, dass die Taten schon längere Zeit zurückliegen und der Angeklagte keine bleibenden Gewinne erzielen konnte. Andererseits handelt es sich um eine Vielzahl von Straftaten, die der Angeklagte über einen längeren Zeitraum beging. Außerdem zeigte der Angeklagte teilweise eine raffinierte Vorgehensweise (Veräußerung „gelockter“ Aktien über die VEM Bank).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hertel
Richter am Oberlandesgericht
Stellvertretender Pressesprecher
